Veranstaltung: | 49. Landesversammlung in Leipzig |
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Tagesordnungspunkt: | TOP 14 Verschiedenes |
Antragsteller*in: | Jürgen Kasek (KV Leipzig), Jan Winterhalter (KV Leipzig) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 10.08.2018, 16:50 |
V9: Sperrstunde aufheben – sächsisches Gaststättengesetz novellieren
Antragstext
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in Sachsen setzen sich für eine Novellierung des
sächsischen Gaststättengesetzes ein mit der Zielsetzung der Änderung von § 9 des
sächsischen Gaststättengesetzes dahingehend, dass generell keine Sperrstunde
mehr vorhanden ist und die Gemeinden beim Vorliegen von besonderen öffentlichen
Bedürfnissen oder Verhältnissen im Rahmen eigener Zuständigkeit durch
Rechtsverordnung eine Sperrstunde einrichten können.
Begründung
Die Sperrstunde ist in § 9 des sächsischen Gaststättengesetzes geregelt, in dergestalt das gastronomische Einrichtungen und Vergnügungsstätten zwischen 5-6 Uhr geschlossen haben müssen.
Ursprünglich sollte damit die Nachtruhe gesichert werden, inzwischen handelt es sich um eine sogenannte Putzstunde. Die Sperrstundenregelung ist nicht dafür da Lärmbeschwerden zu regulieren. Diese werden ggf. über das Bundesimmissionsschutzgesetz in Verbindung mit der TA Lärm und dem OwIG sanktioniert, so dass ein Rückgriff auf § 9 SächsGastG nicht nur systemwidrig sondern willkürlich und unsinnig ist.
Die Sperrstunde ist eine veraltete Regelung, die nicht mehr den Gegebenheiten städtischer Kultur, insbesondere dem Nachtleben und zeitgemäßen Lebensentwürfen entspricht. Deswegen haben eine Reihe von Bundesländern gar keine Sperrstunde mehr, die dadurch besonders attraktiv für Subkultur, Kreative und Kulturschaffende sind.
Die konsequente Durchsetzung der Sperrstunde würde vielen Kulturstätten insbesondere in den urbanen Ballungsgebieten in Sachsen die Existenzgrundlage nehmen, was nicht nur die Gefährdung von Arbeitsplätzen sondern vielmehr ein unwiederbringlicher kultureller Verlust für die für die Städte und ihr Lebensgefühl bedeuten würde.
Nach der in der Wissenschaft und Lehre vertretenen „Situational Crime Prevention Theory“, sinkt zudem die Kriminalität wenn weniger Situationen vorhanden sind, die diese begünstigen. Sperrzeiten können solche kriminalitätsbegünstigenden Verhältnisse erzeugen, indem sie dafür sorgen, dass eine große Anzahl alkoholisierter Personen im Ausgehviertel gleichzeitig aus verschiedenen Bars auf die Straße strömt und es zu »Overcrowding«-Situationen (Überfüllung) kommt, die Konfliktpotential erzeugen. Verglichen mit einem stetigen Abfluss der Clubgäste ohne Sperrzeit, entstehen in Städten mit konzentrierten Ausgehvierteln durch Sperrzeiten zusätzlich Situationen für unerwünschte soziale Phänomene wie Ruhestörung oder Körperverletzung.
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