Der Punkt "Sprache" wurde im Änderungsantrag zur "Einstiegsqualifizierung" bereits mit aufgenommen.
An dieser Stelle können die am Anfang gestrichenen erklärenden und begründenden Statemants in eine allgemeine Begründung des Antrag einfließen.
Antrag: | Maßnahmen für eine erfolgreiche Ausbildungs- und Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten jetzt ergreifen |
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Antragsteller*in: | LAG Migration, Integration und Antidiskriminierung (dort beschlossen am: 20.03.2018) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Übernahme |
Eingereicht: | 21.03.2018, 15:46 |
Wir GRÜNEN wollen daher, dass die EQs für Geflüchtete mit Sprachkursen und ggf. ausbildungsbegleitenden Hilfen (abH) der Agenturen für Arbeit kombiniert werden. An den Berufsschulen sollen flexible Lösungen gefunden werden, um Unterricht für junge Geflüchtete anzubieten. Eine Alternative zu eigenen EQ-Klassen für Geflüchtete könnte die Teilnahme am Unterricht von Klassen der Berufsvorbereitung sein.
Begründung:
Laut Statistik der Bundesagentur für Arbeit sind im Dezember 2016 in Sachsen von den gemeldeten SGB II- und SGB III-Bezieher*innen 5013 Geflüchtete ohne Schulabschluss und 3213 Geflüchtete, die keine Angaben zu ihrem Schulabschluss gemacht haben. Der Sächsische Flüchtlingsrat rechnet mit knapp 4000 erwachsenen Geflüchteten, die einen Schulabschluss in Sachsen nachholen können und wollen. Doch der Weg zu einem Schulabschluss und Berufsabschluss in Deutschland ist oft lang und frustrierend und führt daher nicht immer zu einem erfolgreichen Ende.
Eine erfolgreiche frühzeitige Eingliederung in den deutschen Arbeitsmarkt bildet eine gute Grundlage für eine dauerhafte und nachhaltige Integration insgesamt und dient darüber hinaus der Sicherung des Lebensunterhalts der Menschen.
Bei der Integration in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt stehen Geflüchtete und Unternehmen allerdings vor zahlreichen Hürden. Bemängelt werden zum Beispiel die immer noch zu lange Dauer der Asylverfahren, fehlende deutsche Sprachkenntnisse, aufwändige Vermittlungsprozesse in Ausbildung und Beschäftigung, fehlende schulische und berufliche Qualifikationen sowie Unsicherheit bei den rechtlichen Rahmenbedingungen
Laut Statistik der Bundesagentur für Arbeit sind im Dezember 2016 in Sachsen von
den gemeldeten SGB II- und SGB III-Bezieher*innen 5013 Geflüchtete ohne
Schulabschluss und 3213 Geflüchtete, die keine Angaben zu ihrem Schulabschluss
gemacht haben.
Die Regionaldirektion Sachsen geht davon aus, dass ein erheblicher Teil
ebenfalls keinen Schulabschluss bzw. weniger als 9 Jahre Schulerfahrung besitzt.
Zu beachten ist ebenso, dass nur wenige Geflüchtete im
Asylbewerberleistungsbezug in der offiziellen Statistik des SGB III erfasst
sind. Andererseits sind nicht alle diese Menschen ohne Schulabschluss bereit,
einen solchen langen Weg bis zum Hauptschulabschluss schaffen zu können oder zu
wollen. Der Sächsische Flüchtlingsrat rechnet mit knapp 4000 erwachsenen
Geflüchteten, die einen Schulabschluss in Sachsen nachholen können und wollen.
Für eine erfolgreiche Integration dieser Menschen in den Ausbildungs- und
Arbeitsmarkt gibt es in Sachsen sowohl strukturelle Hürden, wie zum Beispiel die
Abhängigkeit der Erteilung einer Arbeitserlaubnis oder der Bewilligung von
ausbildungsfördernden Maßnahmen vom Aufenthaltsstatus und vom Grad der
Bleibeperspektive, als auch tatsächliche Hindernisse, wie fehlende
Sprachkenntnisse und Nachweise von Berufsabschlüssen. Gleichzeitig sind aktuell
die Bedingungen auf dem Arbeitsmarkt mit niedrigen Arbeitslosenzahlen und vielen
offenen Ausbildungs- und Arbeitsstellen so gut wie lange nicht.
Rahmenbedingungen für den Einstieg in die duale Ausbildung verbessern und
ausbauen
Geflüchtete Menschen müssen stärker als bisher von guten Rahmenbedingungen
profitieren und für den Einstieg in die duale Ausbildung unterstützt werden.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fordern begleitende Instrumente der Bundesagentur für
Arbeit, die Auszubildenden bei Ausbildungsbeginn zur Verfügung stehen, ohne
Wartefrist und die für alle Geflüchtete unabhängig vom Herkunftsland und vom
Aufenthaltsstatus zugänglich gemacht werden. Das sächsische
arbeitsmarktpolitische Programm „Arbeitsmarktmentoren für Geflüchtete“ muss
weiter verstetigt und ausgeweitet werden.
Es muss sichergestellt werden, dass nach Auslaufen des durch den Bund
geförderten Programms „Willkommenslotsen“ im Jahr 2019 dieses Instrument den
Kammern und Organisationen der Wirtschaft weiterhin zur Verfügung steht.
Bessere Bildungsangebote schaffen
Es müssen in Sachsen passgenaue Bildungsangebote vor allem für junge Erwachsene,
unabhängig ihres Aufenthaltsstatus, zur Erlangung eines Schulabschlusses
entwickelt werden. Wir GRÜNE stehen dafür, dass berufsqualifizierende
Schulabschlüsse auch nach dem 18. Lebensjahr auf direktem Wege erworben werden
können.
Individuelle Qualifizierungsmaßnahmen ermöglichen
Ferner müssen Kompetenzen frühzeitig, systematisch und in allen Regionen
einheitlich erfasst und daraus individuelle Förderpläne entwickelt und
entsprechende Qualifizierungsmaßnahmen bereitgestellt werden.
BÜNDNIS/90/DIE GRÜNEN fordern, dass Geflüchtete in solche
Qualifizierungsangebote vermittelt werden, die ihnen die Möglichkeit bieten über
den Erwerb von Teilqualifikationen nachträglich einen staatlich anerkannten
Ausbildungsabschluss zu erlangen.
Einstiegsqualifizierungen (EQ) als Brücke nutzen
Die Einstiegsqualifizierung ist ideal für junge Geflüchtete. Denn in der Regel
bringen diese nicht von Anfang an die notwendigen Fähigkeiten und
Sprachkenntnisse für den direkten Einstieg in eine Ausbildung mit.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN setzen sich für eine Verbesserung der gesetzlichen
Rahmenbedingungen ein. So muss bereits die Absolvierung einer
Einstiegsqualifizierung zum Erteilen einer Ausbildungsduldung nach § 60a Absatz
2 Aufenthaltsgesetz führen. Eine einheitliche, nachvollziehbare und
praxistaugliche Handhabung der Ausbildungsduldung nach § 60a Absatz 2
Aufenthaltsgesetz bietet eine Rechts- und Planungssicherheit für die
Auszubildenden und die Betriebe. Es obliegt dem Gesetzgeber, gesetzliche
Rahmenbedingungen so konkret zu gestalten, dass eine dem Ziel des Gesetzes
widersprechende Auslegung nicht möglich ist.
Sprachunterricht auch während der Ausbildung sichern
Parallel zum praktischen Unterricht in den Betrieben muss im Rahmen der
Einstiegsqualifizierung sprachlicher und fachtheoretischer Unterricht
sichergestellt werden.
Das Beherrschen der deutschen Sprache ist entscheidend für die Integration auf
dem Arbeitsmarkt. Denn Fachkräfte müssen im betrieblichen Alltag vom ersten Tag
an über die volle berufliche Handlungsfähigkeit verfügen. Die deutsche Sprache
ist zudem sicherheitsrelevant in vielen Branchen und Betrieben.
Wir GRÜNEN wollen daher, dass die EQs für Geflüchtete mit Sprachkursen und ggf.
ausbildungsbegleitenden Hilfen (abH) der Agenturen für Arbeit kombiniert werden.
An den Berufsschulen sollen flexible Lösungen gefunden werden, um Unterricht für
junge Geflüchtete anzubieten. Eine Alternative zu eigenen EQ-Klassen für
Geflüchtete könnte die Teilnahme am Unterricht von Klassen der
Berufsvorbereitung sein.
Begründung:
Laut Statistik der Bundesagentur für Arbeit sind im Dezember 2016 in Sachsen von den gemeldeten SGB II- und SGB III-Bezieher*innen 5013 Geflüchtete ohne Schulabschluss und 3213 Geflüchtete, die keine Angaben zu ihrem Schulabschluss gemacht haben. Der Sächsische Flüchtlingsrat rechnet mit knapp 4000 erwachsenen Geflüchteten, die einen Schulabschluss in Sachsen nachholen können und wollen. Doch der Weg zu einem Schulabschluss und Berufsabschluss in Deutschland ist oft lang und frustrierend und führt daher nicht immer zu einem erfolgreichen Ende.
Eine erfolgreiche frühzeitige Eingliederung in den deutschen Arbeitsmarkt bildet eine gute Grundlage für eine dauerhafte und nachhaltige Integration insgesamt und dient darüber hinaus der Sicherung des Lebensunterhalts der Menschen.
Bei der Integration in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt stehen Geflüchtete und Unternehmen allerdings vor zahlreichen Hürden. Bemängelt werden zum Beispiel die immer noch zu lange Dauer der Asylverfahren, fehlende deutsche Sprachkenntnisse, aufwändige Vermittlungsprozesse in Ausbildung und Beschäftigung, fehlende schulische und berufliche Qualifikationen sowie Unsicherheit bei den rechtlichen Rahmenbedingungen
Der Punkt "Sprache" wurde im Änderungsantrag zur "Einstiegsqualifizierung" bereits mit aufgenommen.
An dieser Stelle können die am Anfang gestrichenen erklärenden und begründenden Statemants in eine allgemeine Begründung des Antrag einfließen.