am Ende des Kapitels Wohnungsbau ökologisch und klimafreundlich gestalten
Nahwärmelösungen in Quartieren können ökologische Vorbildprojekte sein. Damit hierbei aber keine zusätzliche Profitquelle für Betreiber als Contractoren entsteht, wird eine gesetzliche Offenlegung aller Kosten (Investition und Finanzierung, Betrieb und Wartung, Energieeinkauf) gegenüber den Gebäudeeigentümern sowie -nutzern und das Verbot der Umlage von Investitions- bzw. Finanzierungskosten auf Mieter gefordert. Alternativ kann eine Preisbegrenzung für Fernwärme (worunter Nahwärme juristisch fällt) mit Bindung an den verwendeten Energieträger erfolgen. Staatliche Kontrollstelle dafür soll das Landeskartellamt sein.