Veranstaltung: | 47. Landesdelegiertenkonferenz in Dresden |
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Tagesordnungspunkt: | 2. Anträge |
Antragsteller*in: | Landesvorstand |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 30.01.2017, 11:24 |
GO1: Änderung der Geschäftsordnung für Landesversammlungen
Antragstext
Nach Absatz 2 wird folgender neuer Absatz 3 eingefügt:
„(3) Änderungsanträge können von jedem Delegierten bis zum Eintritt in die
Landesversammlung eingereicht werden. Änderungsanträge zu zugelassenen
Dringlichkeitsanträgen können bis zum Eintritt in die Debatte über diesen
gestellt werden. Über Änderungsanträge wird vor Eintritt in die
Schlussabstimmung über den Gegenstand, auf den sie sich beziehen,
abgestimmt.“
Begründung
Begründung
Im Zuge der umfassenden Satzungsnovelle auf der Landesversammlung in Glauchau ergeben sich kleine Anpassungsbedarfe in der Geschäftsordnung für die Landesversammlung. Diesen wird mit dem vorliegenden Änderungsantrag nachgekommen.
Begründung zur Änderung im § 2
Es ist eine Klarstellung notwendig, was ein festgestellter Delegierter ist, da bei der Berechnung von Quoren auf diesen Terminus abgestellt wird. Es wird hiermit kodifiziert, dass es sich um jene Delegierte handelt, die sich in die Anwesenheitsliste eingetragen haben und eine Stimmkarte erhalten haben.
Die Änderung in Absatz 2 ist formeller Natur. Die Mandatsprüfungskommission wird nicht gewählt, sondern durch Handzeichen bestimmt.
Begründung zur Änderung im § 3
Hier ist lediglich eine Klarstellung notwendig, mit welcher Mehrheit das Präsidium im Zweifel entscheidet, da dies bisher unklar ist.
Begründung zur Änderung im § 6
Die allgemeine Antragsberechtigung muss neu gefasst werden, da in Folge der Satzungsänderung – auch theoretisch – keine Regionalverbände mehr existieren, diese aber in der Geschäftsordnung noch kodifiziert waren.
Die Regelungen zu Änderungsanträgen werden der Neuregelung der Satzung zu dieser Materie entsprechend in die Geschäftsordnung aufgenommen. Die Geschäftsordnung sah dazu bisher keine eigenständige Regelung vor. Zur besseren Lesbarkeit wird diese in einem eigenständigen neuen Absatz ergänzt. In der Folge ändert sich die Nummerierung der weiteren Absätze.
In den als Regelbeispiele aufgeführten Geschäftsordnungsantragsbeispielen wird die Möglichkeit der Verweisung eines Gegenstandes in ein anderes Gremium aufgenommen. Dieser Standard-GO-Antrag fehlte bisher in der Auflistung.
Begründung zur Änderung im § 8
Die Bezeichnung „Nichtmitglied“ ist sprachlich irreführend. Entsprechend wurde eine Anpassung hin zum gebräuchlichen Terminus „Personen, die nicht Mitglied von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Sachsen sind“ vorgenommen.
Begründung zur Änderung im § 11
Die Übergangsbestimmung zur Antragskommission war nur für deren erstmalige Bestimmung nach Beschluss dieser Geschäftsordnung im Jahr 2012 notwendig. Die Regelung kann somit entfallen.