Für grundlegende und erwartbare Investitionsbedarfe ist eine Umlage von Investitionsmitteln in einen Kita-Nebenansatz sinnvoll, sofern Kommunen dadurch in die Lage versetzt werden, Investitionsmittel für künftige Investitionen anzusparen. Darüber hinaus sind die kommunalen Investitionsbedarfe in Kitas höchst unterschiedlich und stehen nicht von vornherein in Zusammenhang mit der Zahl gemeldeter Kinder. Insbesondere Kommunen mit stark wachsenden Geburtenzahlen und starkem Zuzug von Familien mit Kindern stehen vor der Herausforderung, in kurzer Zeit sehr umfangreiche Kita-Kapazitäten zu schaffen, ohne dafür Rücklagen angespart haben zu können. Diese Kommunen sollten auch weiterhin und mit ggf. größerem Volumen durch Kita-Invest-Programme unterstützt werden.
Antrag: | Bedarfsorientierten Finanzausgleich für sächsische Kommunen und Landkreise auf den Weg bringen - Eigenverantwortung anerkennen und stärken |
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Antragsteller*in: | Tobias Peter (Leipzig KV) |
Status: | Behandelt |
Verfahrensvorschlag: | Übernahme |
Eingereicht: | 31.08.2018, 17:56 |
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