Veranstaltung: | 49. Landesversammlung in Leipzig |
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Tagesordnungspunkt: | TOP 14 Verschiedenes |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 03.09.2018, 13:19 |
Antragshistorie: | Version 1 |
V6NEU: Für eine Neuorientierung in der Sucht- und Drogenpolitik in Sachsen
Antragstext
Zum Menschsein gehört die Suche nach Rausch und Betäubung. Um diesen Zustand zu
erreichen, werden häufig Substanzen genutzt – mit unterschiedlichen Wirkungen
und Risiken. Der Versuch der Regulierung des Drogenkonsums, indem zwischen
legalen und illegalen Drogen unterscheiden wird, stößt an klare Grenzen.
Legalisierte Drogen haben weder geringere Gesundheitsrisiken noch ein geringeres
Suchtpotential.
Die Entwicklungen in Bezug auf Einstiegsalter, Verbreitung, Verfügbarkeit und
Erkrankungen in Sachsen werden in den jährlichen Suchtberichten der Landesstelle
gegen die Suchtgefahren e.V. dargestellt.
Im bundesweiten Vergleich führt in Sachsen der Alkoholmissbrauch am häufigsten
zu Suchterkrankungen. Drei Viertel der Fälle suchtmedizinischer Versorgung in
sächsischen Krankenhäusern erfolgen wegen alkoholbezogener Störungen. Im
Freistaat sterben im Bundesvergleich überdurchschnittlich viele Menschen an den
Folgen alkoholbedingter Krankheiten. Dazu kommen Problemlagen durch
Abhängigkeitserkrankungen in Verbindung mit dem Konsum illegaler Drogen.
Drogenbedingte Todesfälle nehmen auch in Sachsen zu.
Wir GRÜNEN sind überzeugt: Eine Drogenpolitik der Abschreckung und Bestrafung
verfehlt ihre Ziele. Sie führt nicht zur Reduktion des Konsums, sondern schafft
zusätzliche Probleme und Belastungen für Einzelne und mehr Kosten für die
Allgemeinheit, als dass sie solche vermeidet.
Die sächsischen Suchthilfeangebote sind durch verschiedene und immer komplexer
werdende Problemlagen häufig überlastet. Die Polizeidirektionen verfügen oftmals
nicht über die notwendige personelle und technische Ausstattung, um Herstellung
und Handel von synthetischen Drogen zurückzudrängen. Aus der Kriminalisierung
von Drogenkonsument*innen folgt zudem eine hohe Arbeitsbelastung von Polizei,
Justiz und Justizvollzug – bei oftmals fragwürdigem Erfolg.
Dieser Entwicklung setzen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eine humane und aufgeklärte
Drogen- und Suchtpolitik entgegen, die auf suchtmedizinischen Erkenntnissen
basiert. Eine solche Politik stärkt die Selbstverantwortung mündiger Erwachsener
beim Drogenkonsum und hilft Suchtkranken, ohne sie zu stigmatisieren.Wir setzen
daher auf den Ausbau zielgruppenorientierter Prävention, konsequentenKinder- und
Jugendschutz, Hilfe statt Strafe, Regulierung und Entkriminalisierung, eine
kompetente und ausreichend ausgestattet Polizei sowie auf Schadensminderungund
Überlebenshilfe.
Wir wollen die Zahl der Alkohol- und Drogentoten senken und ein bedarfsgerechtes
Hilfesystem für Suchtkranke und suchtbelastete Familien in allen Regionen
Sachsens erreichen. Dieses soll darauf ausgerichtet sein, ein unabhängiges, von
Sucht freies Leben zu fördern, soziale Notlagen suchtkranker Menschen zu
vermeiden und Angebote zur Unterstützung bereitzustellen. Wir wollen zudem die
Voraussetzungen für die bestmögliche Diagnostik, Versorgung und Behandlung für
die steigende Zahl von Neugeborenen schaffen, die durch Alkohol und/oder andere
Suchtmittel geschädigt wurden.
Wir wollen, dass Konsument*innen von Drogen nicht länger verfolgt werden. Drogen
müssen entsprechend ihrer Risiken reguliert werden. Der weiteren Ausbreitung
gesundheitlich besonders gefährlicher Drogen, wie zum Beispiel Crystal Meth
wollen wir durch stärkere und zielgruppenspezifische Präventionsarbeit sowie
Verringerung der Verfügbarkeit durch mehr personelle Ressourcen und bessere
länderübergreifende Zusammenarbeit bei der Polizei entgegenwirken.
1. Suchtprävention – zielgruppenorientiert, ganzheitlich und besser ausgestattet
Suchtprävention ist dann erfolgreich, wenn sie eine eindeutige Zielsetzung hat,
wenn die jeweilige Zielgruppe klar beschrieben ist und die dafür notwendigen
Mittel bereitgestellt werden. Suchtprävention darf kein Flickenteppich sein. Sie
muss alle geeigneten verhältnis- und verhaltensbezogenen Maßnahmen
zusammenführen, die riskanten und abhängigen Gebrauch von Suchtmitteln sowie
süchtige Verhaltensweisen verhindern, reduzieren oder risikoärmere
Verhaltensmuster fördern. Notwendig dafür ist allerdings die Anerkennung des in
der Gesellschaft fortdauernden Konsums von Rausch- und Suchtmitteln. Dies erst
ist Voraussetzung für einen niedrigschwelligen Zugang zu Konsument*innen und zu
den Abhängigen unter ihnen.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in Sachsen wollen
zielgruppenorientierte Aufklärungskampagnen zu den Risiken legaler wie
illegaler Drogen für alle Altersgruppen, beginnend bei Kindern, um sie in
ihrer Persönlichkeit und Gesundheitskompetenz zu stärken;
wirksame und glaubwürdige Präventionsstrategien für alle Substanzen – auch
bei legalen wie Alkohol, Tabak oder Medikamenten;
Beteiligung der verschiedenen Zielgruppen bei der Entwicklung spezifischer
suchtpräventiver Maßnahmen (z.B. Schüler*innen, Jugendliche,
Auszubildende, Studierende, Arbeitnehmer*rinnen, Senior*innen);
mit Blick auf das junge Einstiegsalter die schulische Drogenprävention und
-aufklärung bereits in den Klassenstufen 5 und 6 beginnen und
suchtpräventive Projekte in der Jugendhilfe und Schulsozialarbeit
ausbauen;
die Fortbildungen für Beratungslehrer*innen unter Anrechnung der dafür
benötigten Stunden verbindlich regeln, ebenso wie dieBereitstellung der
dafür benötigten Lehr-und Lernmaterialien;
Aus- und Weiterbildungen für Fachkräfte, die in von Suchtproblemen
betroffenen Familien wirken (z.B. Ärzt*innen, Hebammen,
Sozialarbeiter*innen, Mitarbeiter*innen der Jugend- und Gesundheitsämter);
Leistungen der Suchtprävention verlässlich und langfristig finanzieren,
damit sie ihre Wirkung entfalten können;
ein umfassendes Werbeverbot für Suchtmittel, insbesondere ein Verbot von
Außenwerbung für Alkohol und Nikotin sowie eine Initiative zur Aufnahme
von Werbebeschränkungen für alkoholische Getränke im Rahmen des
Rundfunkstaatsvertrages.
2. Konsequenter Schutz von Neugeborenen, Kindern und Jugendlichen
Kinder und Jugendliche müssen wirksam und unabhängig vom Legalitätsstatus vor
Drogen geschützt werden. Dennoch konsumieren auch Minderjährige Drogen mit zum
Teil problematischem Konsumverhalten. Aufgrund des illegalen Status im
Betäubungsmittelgesetz (BtMG) ist Cannabis nur auf einem unregulierten
Schwarzmarkt verfügbar. Auf diesen auch in Sachsen umfänglich vorhandenen
Schwarzmarkt greifen auch Kinder und Jugendliche zu. Die rechtlichen
Möglichkeiten des Jugendschutzes können auf diesem Markt kaum Wirkung entfalten.
Zudem werden jährlich in Sachsen 150 bis 500 Kinder mit Schäden aufgrund von
Alkoholkonsum geboren. Besorgniserregend ist auch die deutliche Zunahme der
Fälle der durch Drogenmissbrauch geschädigten Neugeborenen.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in Sachsen wollen
die konsequente Durchsetzung von Altersbeschränkungen bei allen legalen
Drogen, umfassende Werbeverbote und wirksame Sanktionierung bei Abgabe an
Minderjährige;
die Kommunen bei der personellen Absicherung von Jugendschutzkontrollen
unterstützen;
eine gezielte Entkriminalisierung junger Menschen, die konsumieren, um
schädliche sekundäre Konsumfolgen zu reduzieren;
jungen Menschen mit problematischem Konsumverhalten möglichst früh
effektive Hilfen und einen uneingeschränkten Zugang zu Beratung und
Behandlung ermöglichen;
die Erlangung der Kontrolle des Staates über den Cannabismarkt durch ein
Bundesgesetz (Cannabiskontrollgesetz), um die Rahmenbedingungen für
Produktion und Handel so zu gestalten, dass der Kinder- und Jugendschutz
konsequent umgesetzt werden kann (Abgabeverbot, Werbeverbote, Abstand zu
Jugend- und Bildungseinrichtungen etc.);
Kinder besser vor den schwerwiegenden Folgen des Alkohol- und
Drogenkonsums in Schwangerschaft und Stillzeit schützen;
die Entwicklung eines wissenschaftlich abgesicherten Konzeptes zur
Erkennung und Behandlung insbesondere von durch Crystal geschädigter
Säuglinge und Kinder mit sozialpädiatrischer Versorgung und Nachsorge bis
mindestens zum Ende der Grundschulzeit;
den Aufbau nach-stationärer Behandlungs- und Hilfsangebote für die Kinder,
die durch Kinderschutzgruppen an allen sächsischen Krankenhäusern
vermittelt werden.
3. Bedarfsgerechte Suchtberatung und -behandlung in allen Regionen Sachsens
Abhängigkeitskranke Menschen und Menschen mit riskantem Drogengebrauch brauchen
Akzeptanz für ihre Erkrankung und Hilfe. Die Landkreise und kreisfreien Städte
sind zum Teil stark mit den Folgen von legalem und illegalem Drogenkonsum
belastet. Sie benötigen Unterstützung durch die sächsische Staatsregierung. Eine
gute Gesundheitsversorgung von Abhängigen, aufeinander abgestimmte
Beratungsangebote sowie bedarfsgerechte ambulante und stationäre Hilfsangebote
müssen in allen Regionen entsprechend der Bedarfe und in hoher Qualität
vorhanden sein.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in Sachsen wollen
die Förderung des Freistaates im Bereich der Suchthilfe so gestalten und
ausstatten, dass eine leistungsfähige, differenzierte Versorgungsstruktur
in der Suchtkrankenhilfe kontinuierlich sichergestellt werden kann sowie
Versorgungsdichte, Versorgungsqualität und Qualifikation des Personals als
Förderkriterien festgelegt werden;
mehr Therapieangebote für Eltern, in denen auch Kinder jeden Alters mit
aufgenommen werden können, um den Familienerhalt zu stärken;
mehr Projekte über Landesmittel finanzieren, die sich mit dem Thema „Sucht
im Alter“ auseinandersetzen und neue niedrigschwellige Hilfen anbieten;
die zeitlichen Lücken zwischen stationärer Entgiftung und Langzeittherapie
mit geeigneten Projekten schließen, um Rückfälle zu vermeiden;
stationäre Suchtherapiestationen in weiteren Justizvollzugsanstalten,
insbesondere im Frauenvollzug der Justizvollzugsanstalt Chemnitz
einrichten;
die Stellenausstattung der externen Suchtberatung in den
Justizvollzugsanstalten bedarfsgerecht erhöhen;
Gemeinsam mit der Landesärztekammer auf eine bedarfsgerechte und
flächendeckende Ausweitung der Substitutionsgestützten Behandlung von
schwerstabhängigen Drogenkonsumenten hinzuwirken und diese auf geeignete
Weise zu fördern. Über die klassische Substitutionstherapie bei Heroin
hinaus ist eine Substitution anderer Substanzen, insbesondere von Crystal
Meth im Sinne einer ärztlich begleiteten Abgabe in kontrollierter Qualität
an Schwerstabhängige zu erproben;
die Förderung der Crystal-Suchthilfeprojekte, die seit 2015 mit
Landesmitteln unterstützt werden, im Landeshaushalt verstetigen.
4. Regulierung und Entkriminalisierung von Cannabiskonsum auf Bundes- und
Landesebene vorantreiben
Drogenkonsument*innen zu verfolgen, bindet Personal bei Polizei,
Staatsanwaltschaften, Gerichten und im Justizvollzug, welches nicht ausreichend
vorhanden ist. Erschwerend kommen die von Bundesland zu Bundesland
unterschiedlichen Obergrenzen für den straffreien Eigenbedarf von Cannabis
hinzu. Für viele Konsument*innen hat Strafverfolgung schlimme Folgen und bewirkt
oft wenig – im Gegenteil. Bei jungen Menschen kann dies den Einstieg in den
Teufelskreis einer kriminelle Karriere befördern. Viele mit dem illegalen
Drogengebrauch verbundene gesundheitliche Risiken sind Folgen der
Kriminalisierung und nicht der jeweiligen Substanzen: Verunreinigte, mehrfach
benutzte Spritzen übertragen Infektionen. Dealer*innen mischen unter die Drogen
alle möglichen schädlichen Substanzen, um mehr Geld zu verdienen.
Nicht zuletzt führt die Unterbringung von kriminalisierten, suchtkranken
Menschen im Justizvollzug häufig zur Verschlechterung der persönlichen
Lebenssituation und in Folge zu einer Verstärkung der Abhängigkeitserkrankung.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in Sachsen wollen,
dass psychoaktive Substanzen nach ihren gesundheitlichen Risiken reguliert
werden;
dass die Entkriminalisierung des Besitzes zum Eigenkonsum und die
Schaffung von weiteren Alternativen zur Strafhaft bei anderen
Betäubungsmitteldelikten vorangebracht werden;
dass auf Bundesebene die Voraussetzungen für einen umfassenden Kinder- und
Jugendschutzsowiefür Verbraucherschutz (Produktsicherheit,
Produktqualität, Senkung zusätzlicher Gesundheitsrisiken)mit einem
Cannabis-Kontrollgesetz geschaffen werden;
dass – solange die bundesgesetzlichen Voraussetzungen für eine
kontrollierte Regulierung der Abgabe von Cannabis nicht vorliegen – in
Sachsen der straffreie Eigengebrauch von Cannabis gemäß § 31a BtMG wie in
Berlin bei maximal 15 Gramm festgesetzt wird, um Konsument*innen, Polizei
und Justiz von Ermittlung und Strafverfolgung zu entlasten;
dass Konsument*innen die Möglichkeiten erhalten, psychoaktive Substanzen
anonym auf gefährliche Inhaltsstoffe oder Beimengungen kontrollieren zu
lassen („Drug-Checking“), um die gesundheitlichen Risiken dieser
Substanzen einzuschränken sowie Vergiftungen oder Überdosierungen zu
reduzieren.
5. Unterstützung der Polizeidirektionen im Kampf gegen Herstellung und Handel
von synthetischen Drogen
Die Vielfalt und ständige Veränderung bei der Herstellung synthetischer Drogen,
der grenzüberschreitende Handel sowie neue Handelswege über das Internet stellen
die Ermittlungsbehörden vor große Herausforderungen. Durch den
verantwortungslosen Personalabbau der vergangenen Jahre stehen in den
sächsischen Polizeidirektionen aber zu wenig Beamt*innen zur Verfügung, um
insbesondere der Ausbreitung der organisierten Drogenkriminalität
entgegenzuwirken. Sporadische Komplexkontrollen auf öffentlichen Plätzen
bekämpfen die Drahtzieher im Hintergrund und die Drogenlabore kaum. Sie führen
lediglich zur Verdrängung der Drogenkriminalität in andere Bereiche. Notwendig
ist vielmehr eine kompetente, personell und technisch ausreichend ausgestattete
Polizei.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in Sachsen wollen
eine Verbesserung der Aus- und Fortbildung der Polizei bei der Sucht- und
Drogenprävention unter Berücksichtigung der Ursachen und Grundlagen von
Abhängigkeitserkrankungen;
den Einstellungskorridor bei der Polizei weiter erhöhen, so dass durch den
Einsatz von mehr, gut ausgebildeten und spezialisierten Beamt*innen die
Präventions-, Kontroll- und Ermittlungstätigkeit ausgebaut werden kann;
die persönliche Präsenz von für Bürger*innen sicht- und ansprechbare
Beamt*innen im öffentlichen Raum erhöhen, um den Drogenhandel einzudämmen;
die technische Ausstattung der Polizei verbessern, insbesondere durch die
Anschaffung weiterer mobiler Analysegeräte zum schnellen Drogenscreening;
die Fortschreibung der polizeilichen „Bekämpfungskonzeption Crystal“ und
die Erstellung eines umfassenden Lagebildes mindestens aller zwei Jahre;
die bessere Zusammenarbeit der Polizei- mit den Zollbehörden sowie mit den
benachbarten Ländern bzw. Bundesländern bei der Kriminalitätsbekämpfung.
6. Schadensminderung und Überlebenshilfe
In Sachsen leben in, aber auch außerhalb der großstädtischen Ballungszentren
suchtmittelmissbrauchende und -abhängige Menschen, die sich in komplexen
sozialen oder gesundheitlichen Problemlagen (z.B. andauernde Wohnungslosigkeit,
psychische Erkrankungen, Existenzkrisen etc.) befinden. Es sind Menschen, die
keine eindeutige Motivation zur Änderung des Konsumverhaltens haben und/oder von
Hilfesystemen kaum noch erreicht werden. Eine humane Drogen- und Suchtpolitik
darf diese Menschen und ihre Probleme nicht ignorieren. Sie brauchen
niederschwellige, vorurteilsfreie und akzeptierende Angebote der
Schadensminderung und Überlebenshilfe.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in Sachsen wollen
Akuthilfen und konkrete lebenspraktische Hilfen (Ernährungs- und
Hygieneangebote, Notschlafstellen, Kontaktläden, Straßensozialarbeit,
medizinische/ärztlichen Hilfen etc.) ohne unbedingtem Beharren auf
Konsumfreiheit gewährleisten mit dem Ziel, die psychischen, körperlichen
oder sozialen Schäden zu mindern, eine Stabilisierung zu erreichen,
Überleben zu sichern und die Mortalität senken;
auch für diese Menschen einen leichten Zugang zu weiterführenden
Hilfeangeboten und eine Anbindung an das Suchthilfesystem durch
ausgebildetes Personal aufrecht und damit einen Ausstieg aus dem
Substanzkonsum offen halten;
bestmöglicheBeratung zu den Risiken der konsumierten Substanz für
Abhängige, die ihren Konsum nicht dauerhaft beenden können;
Infektionsprophylaxe durch Möglichkeiten des Zugangs zu sauberen
Spritzen/Spritzentausch in Verbindung mit Beratung, um
Infektionskrankheiten wie HIV oder Hepatitis zu reduzieren;
die Einrichtung sogenannter Drogenkonsumräumedurch eine entsprechende
Rechtsverordnung auf Landesebene ermöglichen. Die entsprechenden Kommunen
sollen durch den Freistaat bei der Konzeption und Einrichtung von
Drogenkonsumräumen einschließlich ergänzender Suchthilfe- und
Substitutionsangebote begleitet und finanziell unterstützt werden.
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