Veranstaltung: | 48. Landesdelegiertenkonferenz in Neukieritzsch |
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Tagesordnungspunkt: | TOP 9 Landtagswahl |
Antragsteller*in: | Landesvorstand (dort beschlossen am: 02.03.2018) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 05.03.2018, 16:20 |
LTW01: GRÜN bricht auf: Ein neues Kapitel für Sachsen Unser Weg zur Landtagswahl und das Entscheidungsverfahren nach der Landtagswahl.
Antragstext
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in Sachsen haben auf der Landesversammlung im November
2016 mit dem Antrag „Für den Wandel in Sachsen – Zukunft Grün gestalten“ die
strategischen und inhaltlichen Weichen für die Landtagswahl 2019 in Sachsen
einstimmig beschlossen. Der Landesparteirat hat im Dezember 2017 eine
Programmprozessgruppe eingesetzt, welche die organisatorische Leitung und
Koordination für das Landtagswahlprogramm gestaltet. Die
Landesarbeitsgemeinschaften sind gut für die inhaltliche Arbeit gerüstet. Der
Landesvorstand hat ebenfalls Ende 2017 eine Arbeitsgruppe „Moderne
Wahlkampfführung“ eingesetzt, zu der alle Mitglieder zur Mitwirkung aufgerufen
wurden. Die ersten Bausteine zur Landtagswahl 2019 in Sachsen sind damit
gesetzt.
1. Die Landesversammlung beschließt folgendes weiteres Verfahren bis zur
Landtagswahl 2019 in Sachsen:
Im Sommer 2018 setzt der Landesparteirat eine Wahlkampfkommission ein. Der
Wahlkampfkommission gehören an: die Sprecher*innen des Landesvorstandes, der
Fraktionsvorstand und zwei weitere Mitglieder des Landesparteirates, die weder
dem Landesvorstand noch dem Fraktionsvorstand angehören. Des Weiteren gehören
der Landesgeschäftsführer sowie ein Mitglied des Vorstandes der GRÜNEN JUGEND
Sachsen, welches durch diesen zu benennen ist, der Wahlkampfkommission mit
beratender Stimme an.
Mit Aufstellung der Landesliste für die Landtagswahl 2019 gehören statt dem
Fraktionsvorstand jene ersten vier Plätze der Landesliste an, die nicht bereits
als Sprecher*innen des Landesvorstandes oder als vom Parteirat gewählte
Mitglieder der Wahlkampfkommission angehören. Die Wahlkampfkommission kann zur
Beratung weitere Personen hinzuladen. Die Wahlkampfkommission hat die Aufgabe,
die Wahlkämpfe strategisch und organisatorisch vorzubereiten. Sie fällt ihre
Entscheidungen im programmatisch und finanziell vorgegeben Rahmen. Die
Wahlkampfkommission ist gegenüber dem Landesparteirat rechenschaftspflichtig.
Der Landesparteirat fungiert als Kontrollgremium für die Arbeit der
Wahlkampfkommission. Die Einladung zu den Sitzungen und die Protokolle werden an
den Landesparteirat, die sächsischen grünen Bundestagsabgeordneten, die
Mitglieder der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag, die
Kreisvorstandssprecher*innen sowie den Vorstand der GRÜNEN JUGEND Sachsen
weitergeleitet.
Die Programmprozessgruppe wird den Prozess zur Erarbeitung des
Landtagswahlprogramms nach Maßgabe und Zeitplan des Beschlusses des
Landesparteirates vom 18.11.2017 durchführen. Das Programm von BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN in Sachsen zur Landtagswahl 2019 wird im 1. Quartal 2019 durch die
Landesversammlung beschlossen werden.
Auf einer weiteren Landesversammlung im 1. Quartal 2019 wird die Landesliste von
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in Sachsen gewählt werden. Wir wollen dabei mit einem
Spitzenduo, das aus den ersten beiden Listenplätzen besteht, in den Wahlkampf
gehen.
2. Für den Fall, dass im Anschluss an die Landtagswahl 2019 eine
Regierungsbildung unter Beteiligung von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in Sachsen in
Betracht kommt, legt die Landesversammlung folgendes Verfahren fest:
Über die Aufnahme von Sondierungsgesprächen mit anderen Parteien und die damit
im Zusammenhang stehende öffentliche Kommunikation beschließt der
Landesparteirat unmittelbar nach der Landtagswahl. Die Sondierungsgespräche
werden durch eine Sondierungsgruppe geführt, bestehend aus den beiden
Landesvorstandssprecher*innen, den ersten beiden Listenplätzen, die nicht dem
Landesvorstand angehören, und weiteren, auf Vorschlag des Landesvorstandes durch
den Landesparteirat zu bestimmenden Personen. Die Sondierungsgruppe unterrichtet
den Landesparteirat regelmäßig über den Verlauf der Sondierungsgespräche.
Nach Abschluss der Sondierungsgespräche wertet der Landesparteirat das Ergebnis
der Sondierungsgespräche mit der Sondierungsgruppe aus und legt der
Landesversammlung einen Beschlussvorschlag über die Aufnahme von
Koalitionsverhandlungen vor. Soweit der Beschlussvorschlag die Aufnahme von
Koalitionsverhandlungen befürwortet, legt der Landesparteirat zudem einen
Beschlussvorschlag über die Zusammensetzung der Verhandlungsgruppe der
Koalitionsverhandlungen vor.
Zur Diskussion des Ergebnisses der Sondierungsgespräche und/oder zur Auswertung
des Ergebnisses der Landtagswahl 2019 wird eine Landesversammlung einberufen.
Sie entscheidet über die oben genannten Beschlussvorschläge des
Landesparteirates zur Aufnahme von Koalitionsverhandlungen und zur
Verhandlungsgruppe.
Die Verhandlungsgruppe unterrichtet den Landesparteirat sodann regelmäßig über
den Verlauf der Koalitionsverhandlungen. Wenn und soweit im Ergebnis der
Koalitionsverhandlungen ein Koalitionsvertrag erarbeitet wird, wird dieser im
Rahmen von regionalen Informations- und Dialogveranstaltungen den Mitgliedern
vorgestellt werden. Sodann entscheiden die Mitglieder des Landesverbandes über
den Abschluss des Koalitionsvertrages im Rahmen einer Urabstimmung.