Veranstaltung: | 48. Landesdelegiertenkonferenz in Neukieritzsch |
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Tagesordnungspunkt: | TOP 6 Haushalt 2018 |
Antragsteller*in: | Landesvorstand (dort beschlossen am: 20.02.2018) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 22.02.2018, 12:20 |
H01: Antrag zur Änderung der Kassen- und Finanzordnung
Antragstext
Die Landesversammlung möge beschließen:
I
Die Kassen- und Finanzordnung in der Fassung des Beschlusses der 45.
Landesversammlung vom 06.11.2015 wird nunmehr wie folgt geändert:
1. § 1 Abs 3 S. 3 5. Spiegelstrich wird wie folgt geändert:
„Wahl des sachverständigen Mitglieds des Landesverbandes im Bundesfinanzrat“
2. § 1 Abs. 7 wird wie folgt geändert:
Die KreiskassiererInnenkonferenz wählt das sachverständige Mitglied des
Landesverbandes im Bundefinanzrat für höchstens zwei Jahre. Das Wahlverfahren
ist analog der Landessatzung durchzuführen. Scheidet das sachverständige
Mitglied vor Ende der Wahlperiode aus und wurde eine ordentliche Nachfolge noch
nicht durch die KreiskassiererInnenkonferenz bestimmt, kann der/die
Landesschatzmeister/in bis zur nächsten ordentlichen Wahl ein sachverständiges
Mitglied im Bundesfinanzrat aus der KreiskassiererInnenkonferenz als
Stellvertretung ernennen.
II
Die Änderungen treten mit Beschluss durch die Landesversammlung unverzüglich in
Kraft.
Begründung
Es handelt sich um eine redaktionelle Änderung aufgrund der Änderung des § 18 der Satzung des Bundesverbandes durch die außerordentliche Bundesdelegiertenkonferenz am 27. Januar 2018 in Hannover. Die bisherige Bezeichnung „Basisvertreter/in“ ist deshalb durch „sachverständiges Mitglied“ bzw. „sachverständiges des Landesverbandes“ zu ersetzen.