Antrag: | Keine Abschiebungen nach Afghanistan! |
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Antragsteller*in: | Matthias Jobke |
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 28.02.2017, 11:57 |
V1-029: Keine Abschiebungen nach Afghanistan!
Antragstext
Von Zeile 28 bis 29 einfügen:
Bericht vom Dezember deutlich gegen eine pauschale Bewertung bestimmter afghanischer Regionen als "sicher" aus. Der Bericht der UNHCR sowie die Aussagen der Deutschen Botschaft werden von der Bundesregierung jedoch bewusst ignoriert.
Am 14. Dezember 2016 hob in Frankfurt am Main ein Sammelcharter mit 34
afghanischen Staatsangehörigen an Bord in Richtung Kabul ab.
Es handelte sich um den ersten großen Abschiebeflug von Deutschland nach
Afghanistan seit 12 Jahren. Nach dem Willen der Bundesregierung und der meisten
Länder soll das jedoch erst der Anfang gewesen sein. Bereits Ende Januar wurden
weitere 36 Menschen nach Afghanistan abgeschoben. Abschiebungen nach Afghanistan
haben in den letzten Jahren in Deutschland in sehr begrenztem Umfang
stattgefunden. So wurden im Jahr 2011 lediglich 12, im Jahr 2015 nur 9 Menschen
mit afghanischer Staatsbürgerschaft abgeschoben.
Die nun durch das Bundesinnenministerium vorbereiteten und von den Ländern
durchgesetzten Abschiebungen stellen eine deutliche Abkehr von der bisherigen
Praxis dar. Grundlage für die Sammelabschiebungen ist eine Vereinbarung, welche
die Bundesregierung im Oktober 2016 mit der afghanischen Regierung geschlossen
hatte. Das Bundesministerium des Innern erklärte dazu: "Viele Afghanen, die nach
Deutschland kommen, haben [...] keinen Anspruch auf internationalen Schutz und
sind deshalb grundsätzlich ausreisepflichtig."
Afghanistan ist nicht sicher
Doch Afghanistan ist nicht sicher. Trotz gegenteiliger Äußerungen der
Bundesregierung, zeigt die Tatsache, dass das Mandat für den Bundeswehreinsatz
vor Ort erneut verlängert wurde, dass die Sicherheitslage auch in Deutschland
als extrem angespannt eingeschätzt wird.
Ein Bericht des UNHCR vom Dezember 2016 besagt, dass sich die Lage in
Afghanistan im Laufe des Jahres 2016 rapide verschlechtert hat. Laut UN-Mission
UNAMA hat die Zahl der zivilen Opfer bis zum Ende des vergangenen Jahres einen
neuen Höchststand erreicht. Allein im Jahr 2016 wurden 11.500 Zivilist*innen
getötet, ein Drittel davon waren Kinder. In den sogenannten innerstaatlichen
Schutzzonen spitzt sich die Lage dramatisch zu.Der UNHCR spricht sich in seinem
Bericht vom Dezember deutlich gegen eine pauschale Bewertung bestimmter
afghanischer Regionen als "sicher" aus. Der Bericht der UNHCR sowie die Aussagen der Deutschen Botschaft werden von der Bundesregierung jedoch bewusst ignoriert.
Selbst die deutsche Botschaft in Kabul stuft gegenwärtig die Gefahr für Leib und
Leben in jedem zweiten afghanischen Distrikt als "hoch" oder "extrem" ein. Auch
in Landesteilen, die bisher als relativ sicher galten, wachse die Bedrohung
"rasant".
Mit den Sammelabschiebungen will die Bundesregierung Härte in Bezug auf eine
konsequente Abschiebungspolitik demonstrieren und gleichzeitig Menschen im
Ausland davon abschrecken, in Deutschland Asyl zu suchen. Sie setzt damit den
Kurs der systematischen Aushöhlung des Grundrechts auf Asyl fort.
Bundesinnenminister Thomas De Maiziere ist entschlossen, den harten Kurs gegen
alle berechtigten Einwände durchzusetzen.
Unterstützung für seine harte Gangart gegenüber den afghanischen
Asylbewerber*innen bekommt er nicht zuletzt vom Sächsischen Innenminister Markus
Ulbig. Zwar hat sich der Freistaat Sachsen bisher nicht an den vom
Bundesinnenministerium vorbereiteten Sammelabschiebungen beteiligt, der
Sächsische Innenminister Ulbig befürwortet diese jedoch ausdrücklich und
beabsichtigt in Zukunft auch Menschen afghanischer Staatsangehörigkeit
abzuschieben.
Einige Bundesländer zweifeln jedoch an der Einschätzung der Bundesregierung in
Bezug auf die Sicherheit einiger Landesteile in Afghanistan. Schleswig-Holstein,
Berlin, Bremen, Niedersachsen und Rheinland-Pfalz haben die Abschiebungen nach
Afghanistan, aufgrund der sich immer weiter zuspitzenden Sicherheitslage,
zurückgestellt.
Abschiebungen in ein Land, in dem die Lage sich immer weiter zuspitzt, sind
unverantwortlich. Die Einschätzung der Bundesregierung in Bezug auf die sicheren
Gebiete in Afghanistan ist nicht haltbar.
Grundrechte gelten auch für Straftäter*innen
Als Rechtfertigung für die erhöhte Zahl der Abschiebungen wird seitens des
Bundesinnenministers, aber auch seiner Länderkolleg*innen, immer wieder darauf
verwiesen, dass es sich bei vielen der abgeschobenen Menschen um
Straftäter*innen handele. Menschen, die rechtskräftig wegen eines schweren
Vergehens oder eines Verbrechens rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe
verurteilt wurden, steht gegebenenfalls auch der subsidiäre Schutz nicht zu.
Selbst die Länder, die Abschiebungen nach Afghanistan vorläufig ausgesetzt
haben, schließen Straftäter*innen ausdrücklich von diesem Stopp aus. Dies ist
aus unserer Sicht nicht hinnehmbar.
In der gegenwärtigen Sicherheitslage darf niemand nach Afghanistan abgeschoben
werden. Das muss auch für rechtskräftig verurteilte Straftäter*innen gelten.
Denn das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit gilt auch für Menschen, die
Straftaten begangen haben. Verurteilungen dürfen nicht dazu führen, dass
Abschiebungen in Länder vorgenommen werden, in denen den betreffenden Personen
Gefahr für Leib und Leben droht.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in Sachsen lehnen Abschiebungen nach Afghanistan
ausdrücklich ab und fordern einen grundlegenden Abschiebestopp für alle
afghanischen Staatsangehörigen.
Afghanische Asylbewerber*innen in Deutschland
Die Situation, insbesondere der afghanischen Asylbewerber in Deutschland ist
derzeit durch extrem lange Wartezeiten im Asylverfahren und einem erhöhten
Ausreisedruck geprägt. Diese andauernde unsichere Lebenssituation ist sehr
zermürbend für die Betroffenen. Während der Wartezeit ist es ihnen verwehrt,
Integrationskurse zu besuchen, da das Bundesministerium des Innern die
Auffassung vertritt, Afghan*innen hätten keine gute Bleibeperspektive.
In der Asylverfahrensberatung wird den Menschen zudem häufig suggeriert, sie
hätten kein oder nur sehr geringe Aussichten auf eine Gewährung ihres
Aufenthalts. Vielen wird bereits während eines sehr frühen Stadiums des
Asylverfahrens dazu geraten, die "freiwillige Ausreise" in Anspruch zu nehmen
und so mit einem Startkapital in das Ursprungsland zurückzukehren. Dass
Asylanträge von afghanischen Staatsangehörigen chancenlos wären, entspricht
jedoch nicht der Wahrheit. 2015 lag die Schutzquote von afghanischen
Staatsangehörigen bei 78% , im ersten Halbjahr 2016 bei 52,9%.
Vor diesem Hintergrund fordern wir eine unabhängige Asylverfahrensberatung
bereits ab der Ankunft in den Erstaufnahmeeinrichtungen. Nur mit einem
vertrauensvollen Verhältnis sind faire Voraussetzungen für das Asylverfahren
gegeben. Die Beratung über die freiwillige Ausreise muss so erfolgen, dass die
betreffende Person in Kenntnis ihrer Rechte, nach einer Abwägung aller Vor - und
Nachteile, eine fundierte Entscheidung treffen kann.
Wir sprechen uns insbesondere gegen das Drängen von Asylbewerber*innen zu einer
"freiwilligen Ausreise" noch vor der ersten Entscheidung über den Asylantrag
durch die Behörden aus. Dies steht einer fairen Behandlung entgegen und muss
umgehend beendet werden.
Weiter streiten für das Grundrecht auf Asyl!
Mit den gegenwärtigen Maßnahmen, wird an den afghanischen Asylbewerber*innen
derzeit ein Exempel statuiert. Die immer heftigeren Verschärfungen des
Grundrechts auf Asyl und die Abschiebungen nach Afghanistan tragen zu einer
weiteren Verschiebung des gesellschaftlichen Diskurses nach rechts bei.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Sachsen werden sich nicht an einem Überbietungswettbewerb
von immer restriktiveren Maßnahmen gegen Schutzsuchende beteiligen. Wir stellen
uns gegen eine weitere Aushöhlung des Grundrechts auf Asyl.
Gerade in einer Zeit, in der der Rechtsruck in und über Europa hinaus zu spüren
ist, ist es wichtig, konsequent für unsere humanitären Überzeugungen
einzutreten.
Von Zeile 28 bis 29 einfügen:
Bericht vom Dezember deutlich gegen eine pauschale Bewertung bestimmter afghanischer Regionen als "sicher" aus. Der Bericht der UNHCR sowie die Aussagen der Deutschen Botschaft werden von der Bundesregierung jedoch bewusst ignoriert.
Am 14. Dezember 2016 hob in Frankfurt am Main ein Sammelcharter mit 34
afghanischen Staatsangehörigen an Bord in Richtung Kabul ab.
Es handelte sich um den ersten großen Abschiebeflug von Deutschland nach
Afghanistan seit 12 Jahren. Nach dem Willen der Bundesregierung und der meisten
Länder soll das jedoch erst der Anfang gewesen sein. Bereits Ende Januar wurden
weitere 36 Menschen nach Afghanistan abgeschoben. Abschiebungen nach Afghanistan
haben in den letzten Jahren in Deutschland in sehr begrenztem Umfang
stattgefunden. So wurden im Jahr 2011 lediglich 12, im Jahr 2015 nur 9 Menschen
mit afghanischer Staatsbürgerschaft abgeschoben.
Die nun durch das Bundesinnenministerium vorbereiteten und von den Ländern
durchgesetzten Abschiebungen stellen eine deutliche Abkehr von der bisherigen
Praxis dar. Grundlage für die Sammelabschiebungen ist eine Vereinbarung, welche
die Bundesregierung im Oktober 2016 mit der afghanischen Regierung geschlossen
hatte. Das Bundesministerium des Innern erklärte dazu: "Viele Afghanen, die nach
Deutschland kommen, haben [...] keinen Anspruch auf internationalen Schutz und
sind deshalb grundsätzlich ausreisepflichtig."
Afghanistan ist nicht sicher
Doch Afghanistan ist nicht sicher. Trotz gegenteiliger Äußerungen der
Bundesregierung, zeigt die Tatsache, dass das Mandat für den Bundeswehreinsatz
vor Ort erneut verlängert wurde, dass die Sicherheitslage auch in Deutschland
als extrem angespannt eingeschätzt wird.
Ein Bericht des UNHCR vom Dezember 2016 besagt, dass sich die Lage in
Afghanistan im Laufe des Jahres 2016 rapide verschlechtert hat. Laut UN-Mission
UNAMA hat die Zahl der zivilen Opfer bis zum Ende des vergangenen Jahres einen
neuen Höchststand erreicht. Allein im Jahr 2016 wurden 11.500 Zivilist*innen
getötet, ein Drittel davon waren Kinder. In den sogenannten innerstaatlichen
Schutzzonen spitzt sich die Lage dramatisch zu.Der UNHCR spricht sich in seinem
Bericht vom Dezember deutlich gegen eine pauschale Bewertung bestimmter
afghanischer Regionen als "sicher" aus. Der Bericht der UNHCR sowie die Aussagen der Deutschen Botschaft werden von der Bundesregierung jedoch bewusst ignoriert.
Selbst die deutsche Botschaft in Kabul stuft gegenwärtig die Gefahr für Leib und
Leben in jedem zweiten afghanischen Distrikt als "hoch" oder "extrem" ein. Auch
in Landesteilen, die bisher als relativ sicher galten, wachse die Bedrohung
"rasant".
Mit den Sammelabschiebungen will die Bundesregierung Härte in Bezug auf eine
konsequente Abschiebungspolitik demonstrieren und gleichzeitig Menschen im
Ausland davon abschrecken, in Deutschland Asyl zu suchen. Sie setzt damit den
Kurs der systematischen Aushöhlung des Grundrechts auf Asyl fort.
Bundesinnenminister Thomas De Maiziere ist entschlossen, den harten Kurs gegen
alle berechtigten Einwände durchzusetzen.
Unterstützung für seine harte Gangart gegenüber den afghanischen
Asylbewerber*innen bekommt er nicht zuletzt vom Sächsischen Innenminister Markus
Ulbig. Zwar hat sich der Freistaat Sachsen bisher nicht an den vom
Bundesinnenministerium vorbereiteten Sammelabschiebungen beteiligt, der
Sächsische Innenminister Ulbig befürwortet diese jedoch ausdrücklich und
beabsichtigt in Zukunft auch Menschen afghanischer Staatsangehörigkeit
abzuschieben.
Einige Bundesländer zweifeln jedoch an der Einschätzung der Bundesregierung in
Bezug auf die Sicherheit einiger Landesteile in Afghanistan. Schleswig-Holstein,
Berlin, Bremen, Niedersachsen und Rheinland-Pfalz haben die Abschiebungen nach
Afghanistan, aufgrund der sich immer weiter zuspitzenden Sicherheitslage,
zurückgestellt.
Abschiebungen in ein Land, in dem die Lage sich immer weiter zuspitzt, sind
unverantwortlich. Die Einschätzung der Bundesregierung in Bezug auf die sicheren
Gebiete in Afghanistan ist nicht haltbar.
Grundrechte gelten auch für Straftäter*innen
Als Rechtfertigung für die erhöhte Zahl der Abschiebungen wird seitens des
Bundesinnenministers, aber auch seiner Länderkolleg*innen, immer wieder darauf
verwiesen, dass es sich bei vielen der abgeschobenen Menschen um
Straftäter*innen handele. Menschen, die rechtskräftig wegen eines schweren
Vergehens oder eines Verbrechens rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe
verurteilt wurden, steht gegebenenfalls auch der subsidiäre Schutz nicht zu.
Selbst die Länder, die Abschiebungen nach Afghanistan vorläufig ausgesetzt
haben, schließen Straftäter*innen ausdrücklich von diesem Stopp aus. Dies ist
aus unserer Sicht nicht hinnehmbar.
In der gegenwärtigen Sicherheitslage darf niemand nach Afghanistan abgeschoben
werden. Das muss auch für rechtskräftig verurteilte Straftäter*innen gelten.
Denn das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit gilt auch für Menschen, die
Straftaten begangen haben. Verurteilungen dürfen nicht dazu führen, dass
Abschiebungen in Länder vorgenommen werden, in denen den betreffenden Personen
Gefahr für Leib und Leben droht.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in Sachsen lehnen Abschiebungen nach Afghanistan
ausdrücklich ab und fordern einen grundlegenden Abschiebestopp für alle
afghanischen Staatsangehörigen.
Afghanische Asylbewerber*innen in Deutschland
Die Situation, insbesondere der afghanischen Asylbewerber in Deutschland ist
derzeit durch extrem lange Wartezeiten im Asylverfahren und einem erhöhten
Ausreisedruck geprägt. Diese andauernde unsichere Lebenssituation ist sehr
zermürbend für die Betroffenen. Während der Wartezeit ist es ihnen verwehrt,
Integrationskurse zu besuchen, da das Bundesministerium des Innern die
Auffassung vertritt, Afghan*innen hätten keine gute Bleibeperspektive.
In der Asylverfahrensberatung wird den Menschen zudem häufig suggeriert, sie
hätten kein oder nur sehr geringe Aussichten auf eine Gewährung ihres
Aufenthalts. Vielen wird bereits während eines sehr frühen Stadiums des
Asylverfahrens dazu geraten, die "freiwillige Ausreise" in Anspruch zu nehmen
und so mit einem Startkapital in das Ursprungsland zurückzukehren. Dass
Asylanträge von afghanischen Staatsangehörigen chancenlos wären, entspricht
jedoch nicht der Wahrheit. 2015 lag die Schutzquote von afghanischen
Staatsangehörigen bei 78% , im ersten Halbjahr 2016 bei 52,9%.
Vor diesem Hintergrund fordern wir eine unabhängige Asylverfahrensberatung
bereits ab der Ankunft in den Erstaufnahmeeinrichtungen. Nur mit einem
vertrauensvollen Verhältnis sind faire Voraussetzungen für das Asylverfahren
gegeben. Die Beratung über die freiwillige Ausreise muss so erfolgen, dass die
betreffende Person in Kenntnis ihrer Rechte, nach einer Abwägung aller Vor - und
Nachteile, eine fundierte Entscheidung treffen kann.
Wir sprechen uns insbesondere gegen das Drängen von Asylbewerber*innen zu einer
"freiwilligen Ausreise" noch vor der ersten Entscheidung über den Asylantrag
durch die Behörden aus. Dies steht einer fairen Behandlung entgegen und muss
umgehend beendet werden.
Weiter streiten für das Grundrecht auf Asyl!
Mit den gegenwärtigen Maßnahmen, wird an den afghanischen Asylbewerber*innen
derzeit ein Exempel statuiert. Die immer heftigeren Verschärfungen des
Grundrechts auf Asyl und die Abschiebungen nach Afghanistan tragen zu einer
weiteren Verschiebung des gesellschaftlichen Diskurses nach rechts bei.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Sachsen werden sich nicht an einem Überbietungswettbewerb
von immer restriktiveren Maßnahmen gegen Schutzsuchende beteiligen. Wir stellen
uns gegen eine weitere Aushöhlung des Grundrechts auf Asyl.
Gerade in einer Zeit, in der der Rechtsruck in und über Europa hinaus zu spüren
ist, ist es wichtig, konsequent für unsere humanitären Überzeugungen
einzutreten.