Asylrechtsberatung ist in Sachsen meistens nur ehrenamtlich organisiert und gar nicht bis schlecht finanziert. Dabei muss sie gesetzlich nach europäischer Verfahrensrichtlinie (RL 2013/32/EU) von staatlicher Stelle abgesichert sein. Nur durch ausreichende finanzielle Unterstützung ist eine gute rechtliche Beratung aller Asylantragsteller_innen möglich.
Antrag: | Integration in Sachsen – Herausforderungen meistern, Chancen nutzen, Teilhabe ermöglichen! |
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Antragsteller*in: | Matthias Jobke |
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 01.03.2017, 00:16 |