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            <title>47. Landesdelegiertenkonferenz in Dresden: Anträge</title>
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                <title>47. Landesdelegiertenkonferenz in Dresden: Anträge</title>
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                        <title>V4-EIL: Bombardier-Arbeitsplätze in Bautzen und Görlitz erhalten – industrielle Basis der Oberlausitz mit engagierter Politik für die Schiene sichern</title>
                        <link>https://ldk-lvsachsen.antragsgruen.de/dresden/Bombardier-Arbeitsplaetze_in_Bautzen_und_Goerlitz_erhalten__industriell-15943</link>
                        <author>Franziska Schubert (KV Görlitz), Katja Meier (KV Meißen), Jens Bitzka (KV Bautzen/Budyšin), Joachim Schulze (KV Görlitz), Matthias Böhm (KV Görlitz), Stephan Kühn (KV Dresden), Thomas Pilz (KV Görlitz)</author>
                        <guid>https://ldk-lvsachsen.antragsgruen.de/dresden/Bombardier-Arbeitsplaetze_in_Bautzen_und_Goerlitz_erhalten__industriell-15943</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Seit über 150 Jahren ist der Waggonbau in der Oberlausitz zu Hause. In Görlitz und in Bautzen wurde im Schienenfahrzeugbau Geschichte geschrieben. Der Produktion am Görlitzer Standort entstammen die IC-Doppelstockzüge und der Rohbau für die neue ICE-Generation. Aus Bautzen kommen modernste Straßen- und Stadtbahnen für ganz Europa.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Für die Oberlausitz sind die Standorte von Bombardier Transportation in Görlitz mit knapp 1.900 Beschäftigten und Bautzen mit ca. 1.100 Beschäftigten eine tragende wirtschaftliche Stütze für die ganze Region. Beide sächsische Standorte der Schienensparte sind unmittelbar von der Krise des kanadischen Mutterkonzerns betroffen. Es droht der Verlust von hunderten Arbeitsplätzen. Die Zusicherungen zum Erhalt der beiden Standorte sind mehr als vage.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wenn heute am 4. März die sächsischen Beschäftigten von Bombardier in Görlitz auf die Straße gehen, um gegen den drohenden Arbeitsplatzabbau zu demonstrieren, haben sie die volle Unterstützung von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in Sachsen: Unsere Solidarität gehört allen Mitarbeiter*innen in Bautzen und Görlitz! Wir sind der festen Überzeugung, dass mit einer klugen Unternehmensstrategie der Schienenfahrzeugbau in Bautzen und Görlitz zukunftsfähig ist und der Abbau von Arbeitsplätzen abgewendet werden kann.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>An einer nachhaltigen Unternehmensstrategie von Bombardier Transportation fehlte es allerdings in den zurückliegenden Jahren. In Abständen von teilweise wenigen Monaten wurde die Konzernspitze in Deutschland ausgetauscht. Obwohl die Werke sehr gut ausgelastet waren und unverändert sind, wurden bei zahlreichen Fahrzeugaufträgen Verluste eingefahren. Die Managementfehler sind in fehlender Standardisierung und schlecht abgestimmten Abläufen zu suchen, die im Ergebnis zu Qualitätsmängeln geführt haben. Die teilweise erfolgte Produktionsverlagerung ins Ausland war in diesem Zusammenhang nur von durchwachsenem Erfolg gekrönt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wir erwarten jetzt von Bombardier, endlich den Ankündigungen Taten folgen zu lassen und unverzüglich für Bombardier Transportation unter breiter Beteiligung der Belegschaften und ihrer Interessensvertretungen eine Zukunftsstrategie zu erarbeiten. Deutschland ist für Bombardier der größte Schienenmarkt. Wir wollen, dass die Wertschöpfung im Lande halten und nicht nur Forschung und Entwicklung, sondern auch das Engineering und die Produktion an den Standorten erhalten bleibt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wir wollen die Lausitz zur Energiewende-Region umbauen. Die Verkehrswende ist ein entscheidender Teil der Energiewende. Sie wird nur gelingen, wenn mehr Verkehr auf die Schiene verlagert wird. Deshalb muss die Kompetenz in der Oberlausitz für den Bau von Schienenfahrzeugen erhalten bleiben. Die europa- und weltweite Nachfrage nach modernen Stadtbahnen, S- und U-Bahnen sowie Reisewagen für den Regional- und Fernverkehr steigt. Das ist eine große Chance für die Oberlausitz und trotz zunehmender internationaler Konkurrenz eine Chance für Bombardier. Die Politik kann zum Erfolg durch eine Verbesserung der Wettbewerbsbedingungen für die Bahnindustrie und die Schiene entscheidend beitragen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Deshalb fordern wir die Sächsische Staatsregierung auf,</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p>die vorliegenden Förderanträge zur Unterstützung von Digitalisierung und Modularisierung von Betriebsabläufen in Bombardier-Standorten Bautzen und Görlitz zügig zu bearbeiten und zeitnah zu bescheiden,</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p>die Planungen zur Elektrifizierung der Bahnstrecke Dresden-Görlitz beschleunigt voranzutreiben, um den Standort- und Kostennachteil für die Werke in Bautzen und Görlitz zu beseitigen und so aufwendige Straßentransporte verzichten zu können</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p>die Regionalisierungsmittel des Bundes vollständig für die Bestellung von Nahverkehrsangeboten und Investitionen in Infrastruktur und Fahrzeuge einzusetzen.</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Ferner fordern wir die Bundesregierung auf,</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p>die Elektrifizierung der Bahnstrecke Dresden-Görlitz in den Vordringlichen Bedarf des Bundesverkehrswegeplans aufzunehmen und die finanzielle Umsetzung zu sichern,</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p>die Standardisierung von Schienenfahrzeugen voranzutreiben und über Strukturreformen beim Eisenbahnbundesamt die Fahrzeugzulassung zu beschleunigen,</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p>ein „Zukunftsprogramm Nahverkehr“ aufzulegen, dass mit einer Milliarde Euro jährlich vorrangig zum Aus- und Neubau städtischer Nahverkehrssysteme dient,</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p>als alleiniger Eigentümer der Deutschen Bahn AG dafür zu sorgen, dass das letzte Los des Rahmenvertrags über die IC-Doppelstockzüge final ausgelöst wird, um die Kapazitätsauslastung im Werk Görlitz zu sichern,</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p>die „Schienenmaut“ (Trassenpreise) für die Nutzung von Eisenbahnstrecken zu senken, um neue Bahnangebote wettbewerbsfähiger gegenüber der Straße zu machen und so mehr Personen- und Güterverkehr auf die Schiene zu bringen.</p></li></ul></div></div><h2>Begründung</h2>]]></description>
                        <pubDate>Mon, 27 Feb 2017 14:34:00 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>WO-BTW: Wahlordnung für die Aufstellung der Landesliste für den 19. Deutschen Bundestag</title>
                        <link>https://ldk-lvsachsen.antragsgruen.de/dresden/Wahlordnung_fuer_die_Aufstellung_der__fuer_den_19__Deutschen_Bundestag-33865</link>
                        <author>Landesvorstand</author>
                        <guid>https://ldk-lvsachsen.antragsgruen.de/dresden/Wahlordnung_fuer_die_Aufstellung_der__fuer_den_19__Deutschen_Bundestag-33865</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><span class="underline">Die Wahlversammlung möge beschließen:</span></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die nachfolgende Wahlordnung anzunehmen:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>§ 1 Bewerbungen</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(1) Zugelassen als BewerberInnen für einen Wahlgang sind alle Personen, die nach Aufforderung durch das Präsidium ihre Kandidatur angezeigt haben oder aus der Mitte der Versammlung vorgeschlagen wurden und welche die Voraussetzung für die Wählbarkeit entsprechend des Bundeswahlgesetzes erfüllen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(2) Nach der Feststellung des Präsidiums über das Ende des Vorschlagverfahrens für einen Wahlgang gemäß Absatz 1 ist keine Bewerbung für diesen mehr möglich.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>§ 2 Stimmberechtigung und Stimmabgabe</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(1) Stimmberechtigt sind nur Delegierte, die wahlberechtigt im Sinne des Bundeswahlgesetzes sind und deren Identität überprüft werden kann (gültiger Personalausweis oder Reisepass mit gültiger Meldebestätigung).</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(2) Jedes stimmberechtigte Mitglied der Versammlung kann pro zu wählenden Listenplatz eine Stimme abgeben. Es kann die Stimme einer/einem BewerberIn geben oder sich in Bezug auf alle zur Wahl stehenden BewerberInnen enthalten oder mit Nein stimmen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>§ 3 Vorstellung, Redezeiten und Fragen</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(1) Die BewerberInnen stellen sich, nachdem die KandidatInnenliste vom Präsidium verlesen wurde, in der alphabetischen Reihenfolge ihrer Nachnamen vor. Alle BewerberInnen haben eine Vorstellungszeit von maximal 7 Minuten. Beim Antreten für einen weiteren Listenplatz erhalten sie keine Redezeit mehr. Direkt im Anschluss an ihre Vorstellung haben die BewerberInnen zusätzlich bis zu 3 Minuten Redezeit zur Beantwortung gestellter Fragen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(2) Fragen an die BewerberInnen müssen schriftlich eingereicht werden. Es werden maximal vier Fragen, nach Möglichkeit quotiert, pro BewerberIn ausgelost und vom Präsidium verlesen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(3) Sollten keine Fragen für den/die BewerberIn eingereicht worden, darf die Redezeit zur Beantwortung von Fragen auch zur weiteren Vorstellung genutzt werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>§ 4 Gleichstellung der Geschlechter</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Um das angestrebte Ziel der Mindestquotierung zu erreichen, werden für alle ungeraden Plätze vorrangig Frauen zur Kandidatur aufgefordert.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>§ 5 Wahlverfahren bis einschließlich Listenplatz 6</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(1) Im ersten Wahlgang ist gewählt, wer die meisten Stimmen, jedoch mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Erreicht dies keinE BewerberIn, so findet ein zweiter Wahlgang statt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(2) Für den zweiten Wahlgang sind nur jene BewerberInnen zugelassen, die im ersten Wahlgang mindestens 15 Prozent der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten haben, mindestens jedoch die beiden BewerberInnen mit den beiden besten Stimmergebnissen. Im zweiten Wahlgang ist gewählt, wer die meisten Stimmen, jedoch mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Erreicht dies keinE BewerberIn, so findet ein dritter Wahlgang statt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(3) Für den dritten Wahlgang sind nur jene BewerberInnen zugelassen, die im zweiten Wahlgang mindestens 30 Prozent der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten haben, mindestens jedoch die beiden BewerberInnen mit den beiden besten Stimmergebnissen. Im dritten Wahlgang ist gewählt, wer die meisten Stimmen auf sich vereinigen kann. Bei Stimmengleichheit zwischen den BewerberInnen mit dem besten Stimmergebnis, findet unter diesen BewerberInnen ein vierter Wahlgang statt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(4) Im vierten Wahlgang ist gewählt, wer die meisten Stimmen auf sich vereinigen kann. Bei Stimmengleichheit zwischen den BewerberInnen mit dem besten Stimmergebnis entscheidet das vom Präsidium zu ziehende Los.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>§ 6 Wahlverfahren ab Listenplatz 7</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(1) Die Wahlen ab Listenplatz 7 erfolgen getrennt nach ungeraden und geraden Listenplätzen jeweils für die nächsten drei noch nicht besetzten geraden oder ungeraden Plätze. Es können maximal so viele Stimmen abgegeben werden, wie Plätze zu besetzen sind, jedoch nicht mehr als eine Stimme pro BewerberIn.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(2) Gewählt ist, wer mindestens die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen auf sich vereinigen kann. Die Plätze werden in der Reihenfolge der erhaltenen Stimmenzahl für die einzelnen BewerberInnen besetzt. Werden bei einem Blockwahlgang nicht alle Listenplätze besetzt, weil keine ausreichende Zahl an BewerberInnen die absolute Mehrheit erreicht hat, so findet ein zweiter Wahlgang für die noch nicht besetzten Plätze des Blocks statt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(3) Im zweiten Wahlgang werden die noch offenen Plätze in der Reihenfolge ihres Stimmergebnisses aus jenen BewerberInnen besetzt, auf die mehr Stimmen entfallen sind, als Nein-Stimmen abgegeben wurden. Bei Stimmengleichheit zwischen BewerberInnen, die diese Voraussetzung erfüllen, in der Zuteilung des letzten zu vergebenden Platzes findet ein dritter Wahlgang statt, in dem nur die nicht gewählten BewerberInnen mit dem besten Stimmenergebnis antreten dürfen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(4) Im dritten Wahlgang ist gewählt, wer die meisten Stimmen auf sich vereinigen kann. Bei Stimmengleichheit zwischen den BewerberInnen mit dem besten Stimmergebnis entscheidet das vom Präsidium zu ziehende Los.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(5) Bleibt bei der Besetzung nach der Maßgabe der Absätze 1 bis 4 ein Listenlatz frei, so rücken etwaige KandidatInnen nachfolgender Listenplätze vor.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(6) Das Aufstellungsverfahren endet, wenn für die nächsten beiden zu besetzenden Listenplätze keine Bewerbungen mehr vorliegen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>§ 7 Schlussabstimmung</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(1) Die nach dem Verfahren der §§ 5 und 6 ermittelte Liste wird der Versammlung für eineschriftliche Schlussabstimmung vorgelegt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(2) Über die gesamte vorgeschlagene Liste kann mit Ja, Nein oder Enthaltung abgestimmt werden. Eine Stimme für die Liste als Gesamtes, gilt als entsprechende Stimme für jedeN BewerberIn auf der Liste. Alternativ kann über jedeN einzelneN BewerberIn mit Ja, Nein oder Enthaltung abgestimmt werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(3) Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen Stimmen erhält. Erreicht einE BewerberIn in der Schlussabstimmung nicht mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen, so wird diese/dieser aus der Liste gestrichen. Die nachfolgenden BewerberInnen rücken entsprechend nach.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(4) Erreicht die gesamte Landesliste nicht die Mehrheit der abgegebenen Stimmen, so ist eine neue Listenaufstellung nach dieser Wahlordnung zu vollziehen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(5) Die Versammlungsleitung stellt das durch die Wahlkommission ermittelte Ergebnis gegenüber der Versammlung als Ergebnis der Aufstellungsversammlung fest und hat die stimmberechtigten TeilnehmerInnen der Versammlung zu befragen, ob sich Widerspruch gegen das festgestellte Ergebnis regt. Entsprechende Einsprüche sind zu protokollieren.</p></div></div><h2>Begründung</h2>]]></description>
                        <pubDate>Thu, 23 Feb 2017 14:57:00 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>V3: Wohnen darf kein Luxus werden. Grüne Impulse für bezahlbares, vielfältiges und ökologisches Wohnen in der wachsenden Stadt</title>
                        <link>https://ldk-lvsachsen.antragsgruen.de/dresden/motion/2443</link>
                        <author>Landesvorstand, Meike Roden (KV Chemnitz), Tobias Peter (KV Leipzig), Wolfram Günther (KV Mittelsachsen)</author>
                        <guid>https://ldk-lvsachsen.antragsgruen.de/dresden/motion/2443</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der Wohnungsmarkt in Sachsen entwickelt sich stark gegenläufig. Den ländlichen Räumen, die mit sinkenden Einwohnerzahlen zu kämpfen haben, stehen wachsende urbane Ballungsräume gegenüber. Bezahlbares Wohnen wird hier zunehmend zu einer zentralen Herausforderung. Insbesondere in den wachsenden Großstädten wie Leipzig und Dresden, aber auch in den umgebenden Städten dieser Wachstumskerne sind durch den Zuzug der letzten Jahre beim Verkauf von Grundstücken oder Eigentumswohnungen oft drastische Preissprünge zu verzeichnen, die sich letztlich auch auf die Mieten auswirken. Bereits jetzt sind in attraktiven und zentralen Lagen dieser Städte die Mieten für einkommensschwächere Menschen unerschwinglich. Verschärfend sinkt dort seit Jahren die Zahl der Wohnungen mit Mietpreis- und Belegungsbindung (sogenannte Sozialwohnungen). Die Angebotsmieten steigen in allen Ballungsräumen kontinuierlich. Vor allem für Haushalte mit niedrigem Einkommen sind steigende Mietpreise in den Großstädten deshalb schon heute ein Problem. Für sie wird bezahlbarer Wohnraum auf dem freien Markt immer weniger zu finden sein.Tendenzen zur Verdrängung einkommensarmer und sozial benachteiligter Menschen aus bestimmten Quartieren sind bereits heute offensichtlich. Die auch zukünftig wichtige individuelle Unterstützung durch Wohngeld kann diese Entwicklung nur zum Teil auffangen und ist nicht geeignet, marktbedingte Mietpreissteigerungen zu verhindern.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Diese Entwicklung droht sich in den nächsten Jahren zu verschärfen. Bei anhaltender Entwicklung werden bis 2030 in Leipzig bis zu 80.000 Wohnungen und in Chemnitz bis zu 10.000 Wohnungen zusätzlich benötigt. Ein vergleichbarer Bedarf wird für Dresden prognostiziert. Ein ausreichendes Angebot bezahlbarer und erst recht preisgünstiger Wohnungen wird der private Wohnungsmarkt nicht bereitstellen. Denn die auf dem freien profitorientierten Wohnungsmarkt entstehenden Wohnungen mit Angebotsmieten über 8 EUR/m² für sanierte Wohnungen und über 10 EUR/m² für Neubauten sind nur für Menschen mit mittleren und höheren Einkommen bezahlbar. Deshalb braucht es entschlossene Bemühungen, einen möglichst großen Anteil des Wohnraums zumindest in den Ballungsräumen dauerhaft dem Profitinteresse zu entziehen. Dazu kann sozialer Wohnungsbau, der für dauerhaft bezahlbaren Wohnraum sorgt, beitragen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>In den letzten 15 Jahren haben sich die wohnungspolitischen Programme des Freistaats vor allem auf die Schrumpfungsprozesse konzentriert. Die damit einhergehenden Strategien des Stadtumbaus Ost sind in vielen Kommunen nach wie vor richtig und notwendig. Deshalb sprechen wir uns auch weiterhin für eine Wohnungsbaupolitik aus, die es von Bevölkerungsrückgang und Wohnungsleerstand betroffenen Kommunen ermöglicht, lokale Wohnungsmärkte durch partiellen Rückbau zu stabilisieren, vorrangig Innenstädte zu entwickeln und barrierefreien Wohnraum zu schaffen. Begleitet werden müssen diese Prozesse jedoch von einer generellen Stärkung des ländlichen Raums, für die BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN detaillierte Vorschläge vorgelegt haben. Wir wollen erreichen, dass ländliche Regionen und Mittelstädte so attraktiv sind, dass mehr Menschen als bisher nicht nur bleiben, sondern auch hinzuziehen. Auf diese Weise können auch die Wohnungsmärkte in den Ballungszentren spürbar entlastet werden. Wer jedoch darauf setzt, dass Wohnungsknappheit und steigende Mieten in den Großstädten automatisch zu einer &#039;Lenkung&#039; von Wohnungssuchenden in den ländlichen Raum führen, verkennt die komplexen Ursachen der Wanderungsbewegungen und handelt verantwortungslos gegenüber den betroffenen Mietern und Mieterinnen. Deshalb braucht es für die wachsenden Städte neue wohnungspolitische Impulse.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN treten für eine gemeinwohlorientierte Wohnungspolitik in ganz Sachsen ein. Wir wollen, dass Wohnen in ganz Sachsen bezahlbar und sozial ist, denn das stärkt den gesellschaftlichen Zusammenhalt in unseren Städten. Bezahlbare Mieten sind nicht zuletzt für die lokale Wirtschaft sinnvoll, weil Kaufkraft in erheblichem Umfang nicht durch hohe Mieten an Investoren und Finanzmärkte abfließt, sondern vor Ort für Dienstleistungen und Produkte ausgegeben werden kann. Wir wollen Quartiere, die lebenswert und ökologisch sind, denn das erhöht die Wohnqualität, spart Energiekosten und schützt das Klima. Wir wollen kooperativ und innovativ gestaltetes Planen, Bauen und Wohnen, um neue und gemeinsame Lösungen für die wachsende Stadt zu gewinnen. Folgende Punkte wollen wir dafür umsetzen:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>1. Mietpreissteigerungen entschieden entgegentreten</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Schon jetzt stehen Freistaat und Kommunen geeignete Instrumente zur Verfügung, um Mietpreisentwicklungen zu dämpfen und bezahlbaren Wohnraum zu sichern. Diese müssen jetzt entschieden genutzt werden. Bereits bewährt hat sich das Instrument der Kappungsgrenzen für Bestandsmieten. Aufgrund des Mietrechtsänderungsgesetzes vom 1. Mai 2013 ist es in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt möglich, die gesetzlich festgelegte Begrenzung von Mieterhöhungen für bestehende Mietverträge, die innerhalb von 3 Jahren bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete zulässig sind, von 20 Prozent auf 15 Prozent zu reduzieren. Am 31. Juli 2015 trat in Sachsen die Kappungsgrenzen-Verordnung in Kraft. In dieser Verordnung ist bislang als einzige sächsische Kommune die Stadt Dresden als eine Gemeinde im Sinne des § 558 Absatz 3 Satz 2 BGB definiert. Wir fordern die Einführung dieser Kappungsgrenze auch in weiteren Kommunen, die wie z.B. die Stadt Leipzig die Voraussetzungen für die Einführung einer abgesenkten Kappungsgrenze erfüllen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>2. Milieuschutz durchsetzen</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Um eine vielfältige soziale Mischung in attraktiven Lagen zu erhalten, können die Kommunen das Instrument der sozialen Erhaltungssatzung gemäß Baugesetzbuch (Milieuschutz) nutzen. Mit diesem Instrument können nicht unmittelbar notwendige Baumaßnahmen (Luxussanierungen) und die Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen ggf. verhindert werden. Darüber hinaus besitzen die Kommunen in sozialen Erhaltungsgebieten bei Immobilienverkäufen ein Vorkaufsrecht zum Verkehrswert. Damit kann die Verwaltung zum einen bestimmte Investorenmodelle verhindern und auf sozial angemessene Regelungen im Kaufvertrag hinwirken. Wir fordern den Freistaat auf, die Kommunen durch eine angemessene Finanzierung bei der Wahrnehmung des Vorkaufsrechts zu unterstützen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>3. Sozialen Wohnungsbau ausbauen</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Auch bei Anwendung aller verfügbaren wohnungspolitischen Instrumente drohen in wachsenden Städten die Mieten der Bestandswohnungen im Schnitt deutlich zu steigen, wenn nicht in erheblichem Umfang neue Wohnungen im unteren Mietpreissegment geschaffen werden. Mit der Neuauflage eines Programms zur sozialen Wohnraumförderung durch den Freistaat Sachsen besteht die Chance, bezahlbaren und preiswerten Wohnraum zu schaffen. Leider nutzt der Freistaat nur einen Bruchteil der vom Bund zugewiesenen Mittel für den sozialen Wohnungsbau. Die im Haushalt beschlossene Größenordnung geht am Bedarf vollkommen vorbei. Vom Bund bekommt die sächsische Staatsregierung 2017 und 18 insgesamt 285 Mio. Euro für soziale Wohnraumförderung überwiesen, verbunden mit der ausdrücklichen Erwartung an die Länder, diesen Betrag aus eigenen Mitteln zu verdoppeln.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>In Sachsen sollen nicht einmal diese Bundesmittel vollständig für den gedachten Zweck eingesetzt werden, sondern nur ca. 100 Mio. Euro. Eine Aufstockung aus Landesmitteln ist derzeit überhaupt nicht vorgesehen. Um der Marktentwicklung zu entsprechen, müssen bis 2020 allein in Leipzig 1.500 zusätzliche Wohnungen jährlich im unteren Preissegment geschaffen werden. Je nach Marktentwicklung ist nach 2020 von einem jährlichen Bedarf von mindestens 2.500 Wohnungen allein in der Stadt Leipzig auszugehen. Wir fordern vom Freistaat, dass mindestens die bereitstehenden Mittel des Bundes endlich vollständig für den sozialen Wohnungsbau genutzt rden. Um eine Ballung von Sozialwohnungen in einzelnen Stadtteilen zu verhindern, sollte der Bau der Wohnungen - über das wegesamte jeweilige Stadtgebiet verteilt werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Rund ein Drittel der in Sachsen lebenden Menschen werden 2030 älter als 65 Jahre sein. Barrierearme Wohnungen tragen entscheidend dazu bei, lange in der eigenen Wohnung leben zu können. Angesichts der drohenden Zunahme von Altersarmut und des unverändert geringen Wohnungsangebots für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen muss der Freistaat dafür sorgen, auch in Verbindung mit dem sozialen Wohnungsbau die dauerhafte Förderung eines bedarfsgerechten Angebot an seniorengerechten und barrierefreien Wohnraum zu gewährleisten.Darüber hinaus müssen im Sozialen Wohnungsbau verstärkt die Bedürfnisse von Familien und alternativen Wohnformen berücksichtigt werden. Während das Wohnungsangebot an 1 - 3-Zimmer-Wohnungen weitestgehend den Bedarf deckt, ist es mittlerweile deutlich schwieriger, größere, bezahlbare Wohnungen ab 4-5 Zimmern in den Städten zu finden. Sozialer Wohnungsneubau sollte daher die verstärkte Nachfrage nach größeren Wohnungen und flexiblen Grundrissen (Experimenteller Wohnungsbau) berücksichtigen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>4. Gemeinnützigen Wohnungsbau stärken</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Wohnungsbauförderung durch den Freistaat Sachsen wird prinzipiell allen Bauträgern und Eigentumsformen offen stehen. Sie finanziert den Vermietern eine Absenkung der Miete um maximal 3,50 EUR/m²für 15 Jahre.Aktuell plant der Freistaat also sozialen Wohnungsbau bereits dann zu fördern, solange die Sozialpreisbindung für nur 15 Jahre garantiert wird. Damit droht die „Förderung privater Mietwohnungsinvestitionen mit sozialer Zwischennutzung&quot;. Denn nach den 15 Jahren können sofort die ortsüblichen Mieten, die sicherlich die Höhe der Kosten d. Unterkunft deutlich überschreiten, abgerufen werden. Der Kreislauf beginnt dann von vorn. Deshalb setzen sich BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN dafür ein, dass die Sozialbindung deutlich länger gewährleistet wird. Um dauerhaft preiswerten Wohnungsbestand zu schaffen und zu erhalten, müssen große Teile des Wohnungsbestandes dauerhaft den Profitverwertungsinteressen des Wohnungsmarktes entzogen werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Um dies zu erreichen und eine langfristige und nachhaltige Stabilisierung des Wohnungsmarktes zu erreichen, wollen wir einen Vorrang der sozialen Wohnungsbauförderung des Freistaates für Wohnungsbauträger wie Wohnungsgenossenschaften oder Kooperativhausprojekte, die den Bau und die Unterhaltung von Wohnraum nicht mit dem Ziel der Gewinnerzielung, sondern als gemeinwohlorientierte Daseinsvorsorge betreiben. Dies wollen wir durch die Einführung der Wohnungsgemeinnützigkeit durch den Freistaat erreichen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der Freistaat Sachsen sollte Ziele, Zwecke, Grundsätze und Regeln einer gemeinnützigen Wohnungswirtschaft erarbeiten, die verbindlich fixiert werden. Wohnungsunternehmen könnten sich auf diese Grundsätze und Regelungen auf verschiedene Weise (Gesellschaftervertrag, Beteiligungen, Gesetz, Grundsicherung etc.) verpflichten, so dass dauerhafte soziale Bindungen der Unternehmen und ihres Vermögens entstehen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Im Gegenzug zu dieser gemeinnützigen Bindung und die Bereitstellung der benötigten Wohnungen müssen die gemeinnützigen Wohnungsunternehmen besondere Förderungen und Unterstützungen durch die öffentliche Hand erhalten, die über die allgemeine soziale Wohnraumförderung hinausgehen. Zum Beispiel könnten gemeinnützigen Unternehmen günstige Konditionen bei der Vergabe von Grundstücken des Freistaates erhalten. Außerdem ist die landesgeförderte Entwicklung von Kooperationen für Planung, Entwicklung und Qualifizierung unter den gemeinnützigen Unternehmen anzustreben.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>5. Kooperativhäuser und Genossenschaften unterstützen</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wir wollen beim Ausbau des Wohnungsangebots die Vielfalt und Mischung von Wohn- und Eigentumsformen fördern. Die Kommunen sind vom Freistaat in die finanzielle Lage zu versetzen, insbesondere Kollektivhausprojekte durch ihre Liegenschaftspolitik zu stärken. Dies kann durch Förderung Genossenschaftlicher Immobilienagenturen geschehen, die über die Weitergabe von Grundstücken im Rahmen des kommunalen Vorkaufsrechts hinaus auch aktiv eine Bevorratung von Grundstücken und Weitergabe an Kollektivhausprojekte betreiben.Genossenschaften sind konsequent in die Stärkung des sozialen Wohnungsbaus einzubinden. Das Mittel der Vergabe öffentlicher Grundstücke in Erbbaupacht mit langlaufenden (z.B. 99 Jahre) Verträgen auch an kleinere Einhaus-Genossenschaften sichert den langfristigen Verbleib in der öffentlichen Hand.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>6. Wohnungsbau ökologisch, klimafreundlich und kostengünstig gestalten</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Gutes Wohnen ist mehr als die Grundversorgung mit bezahlbarem Wohnraum. Wir wollen, dass der Ausbau des Wohnungsangebots mit einem schonenden Umgang mit unseren natürlichen Ressourcen einhergeht. Um möglichst wenig Böden zu versiegeln und viel Grün zu erhalten, müssen Nachverdichtung und das Weiterbauen im Bestand klaren Vorrang vor der Siedlungserweiterung und teureren Erschließungsmaßnahmen haben. Bei der Neuerschließung haben für uns Wohnungsbauflächen Priorität, die gut an den öffentlichen Nahverkehr angebunden sind.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Im Mittelpunkt einer klimafreundlichen und zugleich mieterfreundlichen Wohnungspolitik muss eine Senkung der Energiekosten stehen. Wir wollen, dass der Freistaat insbesondere Förderprogramme für Passivhausstandard oder technologieoffene vergleichbare Standards (CO²-neutrales Bauen), Photovoltaik- und Solarthermieanlagen sowie andere Anlagen zentraler oder dezentraler CO²-armer Wärmebereitstellungsanlagen (Blockheizkraftwerke), Dachbegrünung oder Dachbenutzung für Urban Farming auflegt oder ausweitet.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Je weniger Mieterinnen und Mieter durch Immobilienspekulation und reguläre Mietpreissteigerungen belastet werden, desto eher sind sie für energetische Modernisierungsmaßnahmen aufgeschlossen. Gebäudesanierung darf nicht für Luxusmodernisierungen missbraucht werden, sondern muss sich durch sinkende Energiekosten auch tatsächlich für die Betroffenen auszahlen. In Sanierungsgebieten soll zusätzlich die Wohnraumförderung dafür genutzt werden, Energiesparmaßnahmen mit günstigen Mietpreis- und Belegungsbindungen zu kombinieren.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wir fordern die sächsischen Kommunen auf, den dank GRÜNEM Druck gewachsenen Spielraum der Sächsischen Bauordnung zu nutzen und den Zwang Autostellplätze zu bauen, zu reduzieren und den Realitäten anzupassen. Denn gerade im gut erschlossenen innerstädtischen Bereich braucht es keine privaten Wagen mehr, wohl aber bezahlbaren Wohnraum.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die eingesparten Kosten für innerstädtische Tiefgaragen von bis zu 30.000 EUR/Stellplatz können sich spürbar auf geringere Baukostenund Miethöhen auswirken.</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Die Wohnungspolitik im Freistaat Sachsen hat sich nach der Sanierung und dem Neubau von Wohnungen in den 1990er Jahren in den letzten 15 Jahren vor allem auf die Stabilisierung schrumpfenden Wohnungsmarktes konzentriert. Die damit verbundenen Strategien des Rückbaus, der Konzentration auf die Ortskerne und Innenstädte sowie des barrierefreien, seniorengerechten und generationenübergreifenden Bauens sind in großen Teilen Sachsens unverändert richtig. Demgegenüber braucht die veränderte Entwicklung in den Ballungsräumen neue Antworten. Das anhaltende Bevölkerungswachstum in den großen Städten Leipzig und Dresden, aber auch angrenzenden Kommunen sowie Chemnitz führt in den nächsten Jahren zu einem steigenden Bedarf an bezahlbaren Wohnungen. Der Antrag erweitert die wohnungspolitische Programmatik der sächsischen Grünen in diesen Punkten.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Thu, 16 Feb 2017 11:17:00 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>V2: Den gesellschaftlichen Rollback verhindern – Jetzt kommt es darauf an! Geschlechter- und Queerpolitik im Bundestagswahlkampf</title>
                        <link>https://ldk-lvsachsen.antragsgruen.de/dresden/Den_gesellschaftlichen_Rollback_verhindern__Jetzt_kommt_es_darauf_an-55855</link>
                        <author>LAG Geschlechterpolitik</author>
                        <guid>https://ldk-lvsachsen.antragsgruen.de/dresden/Den_gesellschaftlichen_Rollback_verhindern__Jetzt_kommt_es_darauf_an-55855</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wir GRÜNE streiten schon immer für eine gleichberechtigte Teilhabe aller an der Gesellschaft. Wir stehen seit Anfang an für eine Gesellschaft, in der für alle Menschen unabhängig ihres Geschlechts und ihrer sexuellen Orientierung Chancengleichheit besteht. Diskriminierungen aller Art müssen wir uns aktiv entgegenstellen. Jetzt umso mehr, wenn Rechtspopulist*innen versuchen, bereits schwer Erkämpftes rückgängig zu machen. Jeder Angriff auf Frauen und LSBTTI* (Lesbisch, Schwul, Bisexuell, Transsexuell, Transgender und Intersexuell) ist ein Angriff auf das moderne Deutschland mit seinen Freiheitsrechten, denn der Kampf für Gleichberechtigung ist kein Randthema und der Einsatz für Minderheitenrechte ein Prüfstein für unsere offene Gesellschaft.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Versuchen dieser Art stellen wir uns als GRÜNE aktiv entgegen. Wir dürfen nicht zulassen, dass wahlweise Homosexuelle, Trans*personen oder Frauen als Feindbild für ein Weltbild der 50er Jahre herhalten müssen. Weder wird die traditionelle Familie durch eine moderne Gleichstellungs- und Familienpolitik zerstört, noch werden Kinder „frühsexualisiert“ durch eine altersgerechte Thematisierung verschiedener Lebens- und Liebensformen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Seit dem Auftreten der rechtspopulistischen Bewegungen erleben wir in Deutschland den Versuch eines gesellschaftlichen Rollbacks. Gleichstellungspolitik wird zunehmend als Ideologie, welche die Zerstörung der Familie oder auch der Gesellschaft zum Ziel habe, diffamiert. Unter dem Deckmantel eines konservativen Weltbildes wird versucht bereits Errungenes zurückzudrehen und weitere Schritte zur Gleichstellung von Frau und Mann und LSBTTI* zu verhindern. Dies zeigt sich einerseits in den Parlamenten, wo die Aufstellung von Aktionsplänen gegen Homo- und Transphobie von den Rechtspopulist*innen auf das Heftigste bekämpft wird. Andererseits wird dieser Kampf auch auf der Straße geführt, beispielsweise durch die „Demos für alle“ oder dem „Marsch für das Leben“, die unter dem Deckmantel des Kinderschutzes versuchen, die Akzeptanz für LSBTTI* und das Selbstbestimmungsrecht der Frauen auszuhöhlen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Gerade wenn die Rechte von Frauen und LSBTTI* angegriffen werden, braucht es nicht nur die Verteidigung des Erreichten, sondern ein offensives Eintreten für eine wirkliche Gleichstellung aller Menschen – egal welchen Geschlechts und egal wen sie* lieben. Deshalb treten wir bei der kommenden Bundestagswahl als die politische Kraft an, die den Kampf gegen den Rechtspopulismus aufnimmt und für eine weitere Modernisierung unserer Gesellschaft streitet.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Dies muss auch in der strategischen und organisatorischen Planung des Wahlkampfes berücksichtigt werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der Landesverband von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in Sachsen wird daher allen Wahlkämpfer*innen das notwendige Wissen über die Problemlagen der Geschlechter- und Queerpolitik vermitteln und sich dazu um entsprechende regionale Argumentationshilfen und ggf. Wahlkampf-Schulungen bemühen oder diese alternativ selbst erstellen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Für einen vielfältigen und bunten Wahlkampf mit den entsprechenden Materialien wird der Landesverband darüber hinaus die Kreisverbände bei der Anschaffung von Give-aways und Informationsmaterialien zu den Themen der „Geschlechterpolitik“ und der „Queerpolitik“ bezuschussen oder die Erstellung eigenen Materials unterstützen.</p></div></div><h2>Begründung</h2>]]></description>
                        <pubDate>Wed, 15 Feb 2017 16:33:00 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>I1: Integration in Sachsen – Herausforderungen meistern, Chancen nutzen, Teilhabe ermöglichen!</title>
                        <link>https://ldk-lvsachsen.antragsgruen.de/dresden/Integration_in_Sachsen__Herausforderungen_meistern_Chancen_nutzen_T-48174</link>
                        <author>Landesparteirat</author>
                        <guid>https://ldk-lvsachsen.antragsgruen.de/dresden/Integration_in_Sachsen__Herausforderungen_meistern_Chancen_nutzen_T-48174</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Nach der Asylstatistik des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge wurden in Sachsen in den Jahren 2015/2016 insgesamt 53.001 Asylanträge gestellt. Da die Ursachen von Flucht weltweit nicht beseitigt sind, werden weitere Menschen zu uns kommen. Viele wollen bleiben und dauerhaft Teil unserer Gesellschaft werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Integration bedeutet Angebote zu machen, für Chancengerechtigkeit zu sorgen und die Voraussetzungen für eine selbstbestimmte Lebensgestaltung und für Begegnungen auf Augenhöhe zu schaffen. Unabdingbar dafür sind gegenseitiger Respekt und Akzeptanz. Die Chancen einer gelingenden Integration liegen darin, dass sich die Menschen aufeinander zu bewegen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Das Jahr 2015 hat gezeigt, dass die in Sachsen vorhandenen Konzepte zur Zuwanderung und Integration weder in ihrer Ausrichtung noch in der Ausgestaltung geeignet sind, um für eine spürbare Weichenstellung in Richtung einer gelingenden Integration zu sorgen. Das im Bund beschlossene Integrationsgesetz ist einseitig auf Pflichten fokussiert, Teilhaberechte bleiben außen vor.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>2012 hatten Migrantenorganisationen das vorliegende Zuwanderungs- und Integrationskonzept der sächsischen Staatsregierung vor allem deshalb scharf kritisiert, weil die politische Teilhabe von Migrantinnen und Migranten darin keine Rolle spielt. Wir aber wollen, dass diese zu einem Element der sächsischen Integrationspolitik wird.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Auch Sachsen ist ein Einwanderungsland und deshalb braucht es dringend eine Integrationspolitik, die Probleme aufgreift, gemeinsam mit relevanten Akteuren und einer engagierten Zivilgesellschaft Lösungsansätze erarbeitet und umsetzt. Wir wollen, dass Sachsen sich dieser Aufgabe stellt – ein Integrationsgesetz ist dafür dringend erforderlich.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Teilhabe ermöglichen</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die gleichberechtigte Teilhabe aller Menschen am gesellschaftlichen und politischen Leben ist uns GRÜNEN ein elementarer Wert. So sollen auch Migrantinnen und Migranten die gleichen Chancen und Möglichkeiten wie alle anderen Menschen haben, die in Sachsen leben. Denn nur wer sein Lebensumfeld aktiv mitgestalten kann, kann Identifikation entwickeln und sich so zu Hause fühlen. Die Teilhabe an Prozessen wie Kommunalwahlen oder die Mitarbeit in Beiräten darf nicht durch die Frage der Herkunft oder des Aufenthaltsrechts bestimmt werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Werte kennen zu lernen funktioniert gut, wenn Geflüchtete schnell Zugang zu Vereinen und Verbänden erhalten, denn diese arbeiten wertgeleitet und prägen mit ihrer Arbeit die deutsche Gesellschaft entscheidend. Die Bandbreite der Vereinslandschaft bietet zudem vielfältige Anschlussmöglichkeiten.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>In der Zeit, in der die sächsische Staatsregierung nur ungenügend in der Lage war, Geflüchtete angemessen unterzubringen, zu versorgen und zu betreuen, hat sich in Sachsen eine Initiativlandschaft etabliert, deren Wissen und Netzwerke bis heute strukturell unverzichtbar sind. Wir GRÜNEN wollen, dass dieses freiwillige Engagement langfristig erhalten und gefördert wird. Insbesondere die sächsischen Förderrichtlinien zu integrativen Maßnahmen und sozialer Betreuung müssen entsprechend angepasst und ein Integrationsmonitoring etabliert werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die jetzt notwendigen Maßnahmen für eine gelingende Integration können jedoch nicht mehr nur im Ehrenamt geleistet werden, der Staat muss seiner Verantwortung ebenso gerecht werden, wie Politik, Wirtschaft, Wissenschaft, Kultur, Medien und Zivilgesellschaft.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Asylverfahren verbessern </strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Aktuell richtet sich auch in Sachsen der Fokus auf das Thema Integration. Es darf jedoch nicht passieren, dass wir das Thema Flucht und Asyl aus den Augen verlieren. Noch immer gibt es tausende von unbearbeitete Asylanträge in Sachsen, die Wartezeiten nehmen sogar noch zu. Seit Mitte März 2016 betrifft das auch alle syrischen AntragstellerInnen, deren Anträge nun nicht mehr im kürzeren Fragebogenverfahren, sondern über Anhörungen bearbeitet werden. Sachsen muss sich stärker als bisher für die Aufstockung der personellen Ressourcen der Außenstellen des BAMF zur Absicherung von zügigen, fairen und qualifizierten Asylverfahren einsetzen. Es ist eine wesentliche Voraussetzung für gelingende Integration, dass Asylsuchende nicht in langer Ungewissheit verharren müssen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Humanitäre Flüchtlingspolitik erhalten</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Neben all den zu führenden Debatten über die innere Sicherheit darf der humanitäre Ansatz der deutschen Asyl- und Flüchtlingspolitik nicht aufgegeben werden. Im Jahr 2016 sind auf der Flucht so viele Menschen im Mittelmeer ertrunken, wie nie zuvor. Die Zustände in den europäischen Flüchtlingslagern wie z. B. in Griechenland und Serbien sind fürchterlich. Diese humanitäre Katastrophe darf nicht ausgeblendet werden. Wir setzen uns für die Einrichtung von Landesaufnahmeprogrammen ein, um legale Einreisewege zu schaffen. Abschiebungen in Krisengebiete lehnen wir sächsischen GRÜNEN ab.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Aber auch die Rückkehrbedingungen von Menschen aus sogenannten sicheren Herkunftsländern aus dem Westbalkan sind sehr schlecht. So lange Ausgrenzung und Diskriminierung von Angehörigen von Roma-Gemeinschaften auf der Tagesordnung stehen, muss das Engagement jedes einzelnen Bundeslandes in diesen Ländern verstärkt werden. Vor Ort müssen Projekte gefördert werden, die die Roma-Gemeinschaften strukturell stärken</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Für sichere Unterbringung sorgen</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Noch immer ist die Unterbringungssituation für Geflüchtete in manchen Einrichtungen unbefriedigend. Auch menschenunwürdige Wohn- und Lebenssituationen sind nicht völlig beseitigt. Für viele Traumatisierte fehlt es an adäquater gesundheitlicher Versorgung. Nicht überall ist die Sicherheit von Frauen, Kindern, Lesben und Schwulen in den Erstaufnahmeeinrichtungen des Freistaates sowie in den Gemeinschaftsunterkünften der Kommunen gewährleistet. Solche Sicherheitsdefizite müssen sofort behoben werden. Auch die Verteilpraxis der Zentralen Ausländerbehörde muss sich stärker als bisher an den strukturellen Bedürfnissen von schutzbedürftigen Minderheiten unter den Geflüchteten ausrichten.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Dass der Familiennachzug auch für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge eingeschränkt wurde, sorgt nicht nur für Unruhe unter den betroffenen Kindern und Jugendlichen. Diese Einschränkung hat rein gar nichts mit verantwortungsvoller Integrationspolitik zu tun.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Gesundheitsversorgung verbessern</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Das Asylbewerberleistungsgesetz gewährt Asylsuchenden zu Beginn ihres Aufenthalts in Deutschland nur eine medizinische Notversorgung (akute Erkrankung und Schmerzzustände). Diese wird im Freistaat Sachsen über ein aufwändiges, bürokratisches und diskriminierendes Verfahren sichergestellt: Asylsuchende müssen, bevor sie medizinisch versorgt werden, beim Sozialamt einen „Krankenschein“ beantragen. Die Entscheidung über die Bewilligung des Krankenscheins trifft in aller Regel eine Person, die nicht über medizinische Fachkenntnisse verfügt. Die GRÜNE Landtagsfraktion hat dazu einen Antrag in das parlamentarische Verfahren eingebracht, in dem es – nach dem Vorbild der Stadt Bremen – um die Einführung einer digitalen Krankenkassenkarte in Sachsen geht, welche den Bezug von Leistungen mit einer eingeschränkten Grundversorgung ermöglicht. Die Vorteile dieses Verfahrens liegen auf der Hand: Kostenklarheit für Betroffene und Krankenkassen, vereinfachter Arztzugang und Entlastung der Verwaltungen in den Sozialämtern.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Obwohl in der parlamentarischen Anhörung im sächsischen Landtag die Mehrheit der Sachverständigen für die Einführung der Gesundheitskarte geworben und auch der Bund die gesetzlichen Grundlagen für Länderregelungen geschaffen hat, weigert sich die sächsische Staatsregierung nach wie vor, die Gesundheitskarte einzuführen. Aus unserer Sicht eine unverständliche Haltung. Da sich der Freistaat auch hinter dem fehlenden Willen der kreisfreien Städte und Landkreise versteckt, müssen wir über unsere Stadt- und Kreisräte entsprechende Beschlüsse initiieren und Druck aufbauen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Im Jahr 2016 arbeiteten in Leipzig, Dresden und Chemnitz interkulturell ausgerichtete Flüchtlingsambulanzen. Wir sehen in dieser besonderen Struktur ein erfolgreiches, auch integrationsbeförderndes Konzept für die besonderen Bedürfnisse Geflüchteter. Die Aufgabe der Flüchtlingsambulanz in Leipzig Anfang des Jahres 2017 sehen wir kritisch.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Das Grundgesetz gilt nicht nur für Migrantinnen und Migranten</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Auch in Sachsen wird in der öffentlichen Debatte versucht, Geflüchtete abzuschrecken, auszugrenzen und zu stigmatisieren. Das befördert ein gesellschaftliches Klima, in dem Rechtspopulisten Oberwasser bekommen und Angriffe auf Leib und Leben von Geflüchteten zur Tagesordnung gehören. Teile der CDU spielen mit dem Feuer, wenn sie sich auf diese Debatten einlassen, sie sogar befördern und vertreten.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Es ist selbstverständlich, dass die Werte des Grundgesetz als Grundpfeiler des Zusammenlebens für alle hier lebenden Menschen gelten. Sie sind nicht verhandelbar, gleich welcher Herkunft, Religion oder politischer Ausrichtung die Menschen angehören. Wir verschließen nicht die Augen davor, dass diese Werte nicht von allen gleichermaßen geteilt werden. Das betrifft die Ankommenden und die Aufnahmegesellschaft. Nicht immer ist der Ruf nach Wahrung unserer Werte ehrlich, sondern dient eher der Abgrenzung und Abwehr.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Denn wenn die Werte des Grundgesetzes von allen Deutschen verinnerlicht wären, bräuchten wir kein Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz, kein Gleichstellungsgesetz, keine Vorschriften zur Nichtdiskriminierung, keine Frauenschutzhäuser. Wir wissen, dass es unmöglich ist, innerhalb von nur wenige Wochen dauernden Integrationskursen das abstrakte Wertegefüge unserer Gesellschaft zu verinnerlichen. Wer das verlangt und bei Nichterfüllung mit Sanktionen droht, handelt unredlich und hat einen verklärten Blick auf die deutsche Realität.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Integration geht alle an</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Integration ist ein Prozess, der am ersten Tag beginnen muss. Im gleichen Maße wie wir Anstrengungen von den Geflüchteten verlangen, müssen auch wir uns – Staat und Gesellschaft gleichermaßen – Anstrengungen abverlangen. Auf dem Weg wird es viele Herausforderungen geben, doch die Chancen für unsere Gesellschaft überwiegen. Mit Offenheit, Neugier und einer respekt- vollen und akzeptierenden Grundhaltung werden wir die anstehenden Aufgaben aber bewältigen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Natürlich sind die aus Flucht und Asyl resultierenden Aufgaben ein großen Kraftakt für Sachsen – aber in diesem Kraftakt liegt auch die Chance, Versäumnisse der letzten Jahrzehnte aufzuarbeiten. Denn deutlich mehr Investitionen in Bildung, Wohnen, Arbeit und Gesundheit sind nicht erst seit 2015, sondern seit langem notwendig!</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Was ist zu tun? </strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Sachsen braucht ein Integrationskonzept, das über die nächsten Jahre trägt, kurz- und langfristige Zielstellungen benennt und mit entsprechenden Mitteln ausgestattet ist.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>In Sachsen mangelt es an strukturierten, ressort- und verwaltungsübergreifenden Maßnahmen zur Integration, deshalb muss das Integrationskonzept dieses Manko beheben und das „Ankommen“ sowie die ganze Breite der „Integrationsfelder“ enthalten.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Bei der Umsetzung der Maßnahmen müssen ehrenamtliches Engagement, die Arbeit der Wohlfahrtsverbände und Freien Träger sowie staatliches Handeln stärker zusammenfinden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Von grundsätzlicher Bedeutung ist auch, in welchem Umfang es uns gelingen wird, Menschen mit Migrationshintergrund für die neu zu schaffenden Stellen und Aufgaben zu gewinnen. Für eine gelingende Integration brauchen wir die MigrantInnen in den Kitas und Schulen, in den Jobcentern und Verwaltungen, in den Krankenhäusern und Universitäten ebenso, wie in der Politik. Integration setzt die interkulturelle Orientierung und Öffnung von Institutionen voraus! Es ist an der Zeit, dass Sachsen sich öffnet!</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Für uns GRÜNE sind folgende Schwerpunkte in einem Integrationskonzept und die rechtliche Absicherung über ein Integrationsgesetz von zentraler Bedeutung:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Forderung 1: Hilfe beim Ankommen </strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p>Ausbau der Strukturen der Flüchtlingshilfe / Integrationswegweiser</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p>Ermöglichung unabhängiger Asylverfahrensberatung bereits in der Erstaufnahmeeinrichtung (EAE)</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p>Förderung des Spracherwerbs bereits in der EAE</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p>Ausbau von Jugendmigrationsdienst und Migrationserstberatung</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p>Beratungsstruktur für traumatisierte Geflüchtete (Traumambulanzen)</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p>Interkulturelle Sensibilisierung der Träger / Personal von Regelangeboten</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p>Ausbau Beratung zur Erfassung von Kompetenzen / Berufsabschlüssen</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p>Ausbau Beratung Anerkennung von Zeugnissen / Berufsabschlüssen</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p>Verbesserung der Kooperation zwischen Sächsischem Staatsministerium des Inneren und der Staatsministerin für Gleichstellung und Integration</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p>Bessere Unterstützung der Kommunen bei der Schaffung von dezentralen Unterbringungsmöglichkeiten</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p>Einführung der Gesundheitskarte für Asylsuchende</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p>Verbesserung der Personalausstattung Clearingstellen für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p>soziale Betreuung mindestens 6 Monate nach Rechtskreisübergang</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Forderung 2: Förderung der gesellschaftlichen Orientierung und des Spracherwerbs</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p>Öffnung der Integrationskurse für alle – die Bleiberechtsperspektive darf nicht allein über den Zugang entscheiden</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p>Flexibilität und Anpassung der Integrationskurse an den differenzierten Lernbedarf und die spezifischen Bedürfnisse von Frauen einschließlich der Absicherung der Kinderbetreuung in der Zeit des Kursbesuchs</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p>Ausbau bestehender Integrationsangebote zur Vermittlung der Werte unserer pluralistischen offenen Gesellschaft – dazu gehören Themen wie Gleichberechtigung, Religionsfreiheit, Freiheit der Lebensentwürfe ebenso wie das Existenzrecht Israels</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p>Aufstockung der Deutschkurse für verschiedene Qualifikationsniveaus – vom Analphabeten bis zum Universitätsprofessor</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p>Stärkung der Volkshochschulen als Träger von Spracherwerb in den ländlichen Räumen</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p>Schaffung einer zentralen Plattform für Informationen zu Sprachkursen einschließlich der entsprechenden Zugangsvoraussetzungen und Abschlussmöglichkeiten</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Forderung 3: Teilhabe durch Zugang zu Bildung </strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>In Sachsen gilt die Schul- und Berufsschulpflicht, unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus. Mit dem System der Vorbereitungsklassen, dem Unterrichtsfach Deutsch als Zweitsprache und der schrittweisen individuellen Integration in die Regelklassen verfügt Sachsen eigentlich über ein gutes Konzept, um eine gelingende Integration zu erreichen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Allerdings leidet das System an einem erheblichen Mangel an Ressourcen (LehrerInnen, SozialarbeiterInnen, PsychologInnen, MigrationsberaterInnen, Räumlichkeiten, Ausstattung) und den daraus resultierenden Schwierigkeiten, auf die sehr unterschiedlichen Bildungskarrieren der Geflüchteten zu reagieren.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die derzeitige Orientierung am Lebensalter bei der Zuweisung in Vorbereitungsklassen entspricht in vielen Fällen nicht den aus unterschiedlichen Gründen vorhandenen Defiziten im altersgerechten Bildungsstand. Hier fordern wir neue Konzepte – die Orientierung am Bildungsstand und nicht am Alter für die Zusammensetzung von Vorbereitungsklassen wäre hierzu ein erster Schritt. Weiter muss die begleitende individuelle Bildungsberatung für junge Geflüchtete und deren Eltern gestärkt und ausgebaut werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Besondere Beachtung braucht die Altersgruppe der jugendlichen Geflüchteten, die nicht mehr der Schulpflicht unterliegen. Auch sie brauchen schließlich schnelle Zugänge zum Erwerb der deutschen Sprache und eine dem Bildungsstand entsprechende Vorbereitung auf eine Berufsausbildung. Für einen großen Teil dieser Gruppe ist der Hauptschulabschluss zu ermöglichen. Das kann nur gelingen, wenn Arbeits- und Bildungsagentur, Wirtschafts- und Integrationsministerium zusammenarbeiten.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Das Beispiel der Dresdner städtischen Unternehmen, die in Kooperation mit den Beruflichen Schulzentren für Elektrotechnik und Technik Dresden eine Pilotprojekt zur langfristigen kontinuierlichen Integration von jungen Geflüchteten in den Arbeitsmarkt gestartet haben, muss in Sachsen Schule machen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><span class="underline">Sachsen muss endlich mehr in die Bildungsinfrastruktur investieren!</span></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wir brauchen eine landesweite Bildungsoffensive, um für mehr Bildungsgerechtigkeit zu sorgen. Kita, Schule und Hochschule schaffen nicht nur einen neuen Alltag mit vielfältigen Kontakten, sondern sie sichern berufliche Perspektiven und sind der erste Schritt in ein selbstbestimmtes Leben. Ob geflüchtet oder nicht: Alle Kinder und Jugendlichen, die in unserem Land leben, müssen von starken öffentlichen Bildungsinstitutionen profitieren können.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Zu den Schwerpunkte bei der Schaffung der strukturellen Rahmenbedingungen für ein inklusives Bildungssystem und den schnellen Zugang zu Spracherwerb und Bildung in Kita, Schule und Hochschule (Start mit mindestens 200 Millionen Euro/Jahr zusätzlich) gehören für uns:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p>Ausbau der „Willkommenskitas“ / interkulturelle Sensibilisierung der Erzieherinnen und Erzieher in Kita und Hort</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p>Ausbau der Ausbildungskapazitäten für Studierende im Fach Deutsch als Zweitsprache (DaZ) an allen lehramtsausbildenden Hochschulen im Freistaat Sachsen</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p>Schaffung von weiteren Fortbildungskapazitäten für LehrerInnen zum Erwerb einer Lehrbefähigung / - erlaubnis im Fach DaZ</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p>BewerberInnen mit einem akademischen Abschluss im Fach „Deutsch als Fremdsprache“ (DaF) im Einstellungsverfahren für den sächsischen Schuldienst berücksichtigen und gezielte Angebote zur berufsbegleitenden Fortbildung für diese BewerberInnen schaffen</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p>Verankerung eines Deutsch-als-Zweitsprache-Moduls in allen Lehrämtern</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p>Einsatz von DolmetscherInnen bei Kontakten zwischen SchülerInnen, deren Eltern und der Schule, Schulaufsicht oder -verwaltung absichern</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p>Zahl der Anrechnungsstunden für BetreuungslehrerInnen erhöhen</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p>Unterstützungsangebote und kontinuierliche Fortbildung für LehrerInnen zur Vermittlung interkultureller Kompetenz</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p>Verbesserung der Ausstattung der bestehenden Strukturen der Kinder- und Jugendhilfe sowie Aufstockung der Schulsozialarbeit</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p>Beratung zur Anerkennung von im Ausland erbrachten Studienleistungen</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Forderung 4: Teilhabe durch Berufsausbildung und Zugang zum Arbeitsmarkt </strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Umsetzung eines sächsisches Gesamtkonzept staatlicher Regelmaßnahmen zur Förderung der Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten mit den Schwerpunkten:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p>Frühzeitige Feststellung von Kompetenzen und Berufserfahrung, um Unterstützung und Qualifizierungsmaßnahmen aufeinander abzustimmen</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p>Ausbau berufsbezogener Sprachkurse und Arbeitsmarktcoaching, Ausbau flüchtlingsspezifischer Qualifizierungsangebote an beruflichen Schulen</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p>Verstärkung der Zusammenarbeit zwischen der Sächsischen Bildungsagentur und den Arbeitsagenturen / Jobcentern bei der Vermittlung konkreter Angebote für nicht mehr schulpflichtige jugendliche Geflüchtete und Regelfinanzierung der Angebote</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p>Schaffung von Begleitstrukturen während einer Ausbildung oder der Eingliederung in einen Beruf</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p>Einsatz für den Abbau von rechtlichen Hemmnissen beim bundesweiten Ausbildungs- und Arbeitsmarktzugang für Geflüchteter – insbesondere der Residenzpflicht, der Vorrangprüfung und bei restriktiven Regelungen zur Ausbildungsförderung nach SGB III und zum Bleiberecht</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p>Keine Ausnahme beim Mindestlohn</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p>Sensibilisierung der Wirtschaft, insbesondere der kleinen und mittleren Unternehmen für die Chancen, die sich aus einem erleichterten Arbeitsmarktzugang für Geflüchtete ergeben – Förderung von Kooperationen und Initiativen, die Berufsabschlüsse Geflüchtete in unterbesetzten Ausbildungsberufen ermöglichen.</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Weiterer integrationspolitischer Handlungsbedarf </strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><span class="underline">Wohnen und Leben </span></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Es braucht geeigneten Wohnraum für alle Menschen, die in Sachsen leben. Obwohl landesweit über 200 000 Wohnungen leer stehen, leben noch zu viele Geflüchtete in Gemeinschaftsunterkünften. Gerade in den sächsischen Ballungszentren fehlt es an bezahlbarem Wohnraum und das nicht nur für Geflüchtete. Deshalb ist der soziale Wohnungsbau wesentlich für die gleichberechtigte Teilhabe einkommensschwacher Gruppen am sozialen und kulturellem Leben. Integration kann nur gelingen, wenn die MigrantInnen unter uns und nicht am Rande der Stadt oder in separaten Vierteln wohnen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Dabei gilt es auch, Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt zu verhindern. Ausbaufähig bei der Bereitstellung von Wohnraum für Geflüchtete ist das Engagement vieler kommunaler Wohnungsbaugesellschaften und Wohnungsgenossenschaften.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wir setzen weiterhin auf die dezentrale Wohnunterbringung als einen besonders wichtigen Baustein bei der Integration der Geflüchteten. Dabei ist insbesondere in den ländlichen Regionen darauf zu achten, dass Geflüchtete nicht vordergründig in entlegene und schlecht an die soziale Infrastruktur angeschlossene Orte zugewiesen werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wir sächsischen GRÜNEN lehnen eine Wohnsitzauflage für Geflüchtete und damit die Einschränkung deren Bewegungsfreiheit ab. Integration kann nicht gelingen, wenn wir Menschen zwingen, an einem zugeteilten Ort zu leben. Stattdessen müssen die Voraussetzungen für die Einbindung Geflüchteter in das gesellschaftliche Miteinander sowie deren Zukunftsperspektiven vor allem auf dem Land verbessert werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Es gibt allerdings auch Geflüchtete, die große Schwierigkeiten haben sich in ihrer neuen Lebenssituation zurechtzufinden, die durch Sprachbarrieren, Bildungsstand und kulturelle Unterschiede Mühe haben, die deutsche Verwaltung, das Gesundheits- und Bildungssystem zu verstehen und eine längere Orientierungsphase benötigen. Häufig sind solche Menschen mit den Herausforderungen des Lebensalltages in einer eigenen Wohnung überfordert und bevorzugen deshalb das Wohnen in einer Gemeinschaftseinrichtung. Wir wollen deshalb solche Einrichtungen erhalten und qualifizieren, indem dort die soziale und administrative Betreuung ausgebaut wird.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><span class="underline">Interkulturelle Öffnung der Verwaltung </span></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Gelingende Integration braucht gleichberechtigte und barrierefreie Zugänge zu Regelangeboten öffentlicher Verwaltungen und Institutionen und das Erbringen von Dienstleistungen in gleichwertiger Qualität für alle Nutzergruppen, die öffentliche Verwaltung in Anspruch nehmen. Das setzt den Willen zur interkulturellen Öffnung voraus.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Neben der interkulturellen Fortbildung von VerwaltungsmitarbeiterInnen sehen wir vor allem im verstärkten Einsatz von muttersprachlichen Fachkräften sowie Dolmetschern in den kommunalen Ämtern akuten Handlungsbedarf. Auch der Anteil von MigrantInnen an den Beschäftigten und den Auszubildenden ist in Sachsens öffentlichen Verwaltungen und Institutionen steigerungsfähig.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wir wollen, dass in jeder kreisfreien Stadt und in jedem Landkreis ein Integrationszentrum nach dem Vorbild von Nordrhein-Westfalen implementiert wird. Dort sollen die Neuankömmlinge Ansprechpartner und Aufklärung über die ihnen zustehende finanzielle Unterstützung finden und auch den Ehrenamtlichen Hilfe anbieten. Eine zentrale Anlaufstelle für alle Beteiligten vor Ort ist wichtig, damit Geld, Kompetenzen, Know-how und Engagement gebündelt werden. Das Land soll sich an den Kosten angemessen beteiligen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><span class="underline">Politische Partizipation</span></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wir GRÜNEN wollen, dass Geflüchtete darin bestärkt werden, ihre Interessen eigenständig zu vertreten, sich am politischen Willensbildungsprozess in Sachsen zu beteiligen und ihre demokratischen Grundrechte in Anspruch zu nehmen. Auch unsere Partei muss sich stärker als bisher für MigrantInnen öffnen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Während MigrantInnen aus Nicht-EU-Staaten auf kommunaler Ebene dieselben Pflichten haben wie StaatsbürgerInnen, bleibt ihnen das Kommunalwahlrecht als wichtigstes politische Recht nach wie vor verwehrt. Wir wollen, dass sich die Staatsregierung über eine Bundesratsinitiative für die Unterzeichnung des bereits 1992 vom Europarat verabschiedeten Übereinkommens zur Beteiligung von AusländerInnen am kommunalen öffentlichen Leben einsetzt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wir wollen, dass Migrations- / Ausländerbeauftragte und Migrations- / Ausländerbeiräte verpflichtend für alle kreisfreien Städte und Landkreise sind und ihre Arbeit angemessen finanziert wird. Die entsprechenden rechtlichen Voraussetzungen dafür sind durch eine Änderung der Sächsischen Gemeindeordnung zu schaffen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Zwischen Spracherwerb, Schule, Ausbildung, Arbeit und politischer Teilhabe sehen wir eine wichtige Etappe in der gesellschaftlichen Teilhabe von MigrantInnen. Vereine und Verbände – insbesondere auch die Jugendverbände – bieten die Möglichkeit, Gemeinschaft zu erleben, Verantwortung zu übernehmen und Erfahrungen zu sammeln. Die Förderung der Jugendverbandsarbeit und die Förderung von Vereinen ist entsprechend der wachsenden Integrationsaufgaben kontinuierlich zu sichern und auszubauen. Hier sehen wir sowohl das Land als auch die Kommunen in der Pflicht.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><span class="underline">Rassismus und Gewalt bekämpfen </span></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Geflüchtete sowie ihre Unterstützerinnen und Unterstützer werden vielfach mit Rassismus, Diskriminierung, Hass und Gewalt konfrontiert. Für Menschen, die vor Krieg und Gewalt zu uns geflohen sind, ist Sachsen nach wie vor ein unsicheres Land. Dem Schutz von Flüchtlingseinrichtungen ist deshalb oberste Priorität einzuräumen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Zivilgesellschaftliche Initiativen, die eine unverzichtbare Arbeit zur Demokratiestärkung leisten, sind ebenso wie mobile Beratungsteams, Opferberatungsstellen und Antidiskriminierungsstellen zu stärken und langfristig zu fördern. Die Wahrung ihrer Unabhängigkeit ist essentiell für die Akzeptanz bei Geflüchteten und MigrantInnen. Den sich abzeichnenden Abbruch der Förderung vieler ehrenamtlicher Strukturen, insbesondere in den ländlichen Regionen, kritisieren wir und fordern die Staatsregierung auf, erfolgreiche Projekte zu erhalten und bestehende Strukturen längerfristig zu fördern.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Bürgerschaftliches Engagement für Geflüchtete ist eine tragfähige Brücke zur Integration. Durch dieses Engagement werden Begegnungen ermöglicht, die das gegenseitige Verständnis fördern und Vielfalt als Bereicherung erlebbar machen. Viele Menschen in Sachsen verfügen über einen Schatz an Integrationserfahrungen, der noch zu wenig seinen Niederschlag in der Politik findet. Stärker als bisher sollten daher die Kommunen und der Freistaat diese Erfahrungen aufgreifen und in die politische Ausgestaltung des Integrationsprozesses im Freistaat übernehmen.</p></div></div><h2>Begründung</h2>]]></description>
                        <pubDate>Wed, 15 Feb 2017 16:17:00 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>Ö1: Bäume schützen – mehr Wald wagen, für die Stärkung des kommunalen Gehölzschutzes und eine nachhaltige Forstwirtschaft</title>
                        <link>https://ldk-lvsachsen.antragsgruen.de/dresden/Baeume_schuetzen__mehr_Wald_wagen_fuer_die_Staerkung_des_kommunalen_Gehoe-41159</link>
                        <author>Landesvorstand</author>
                        <guid>https://ldk-lvsachsen.antragsgruen.de/dresden/Baeume_schuetzen__mehr_Wald_wagen_fuer_die_Staerkung_des_kommunalen_Gehoe-41159</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen ist dringend geboten. Die Natur ist die Voraussetzung für menschliches Leben. Ohne intakte Ökosysteme, ohne den Erhalt der Biodiversität, ohne den Schutz von Wasser, Luft und Boden, ohne den Schutz von Bäumen und Wäldern gerät unser eigenes Leben und das unserer Kinder in Gefahr. Umwelt- und Naturschutz ist damit ein zentrales Handlungsfeld grüner, nachhaltiger Politik. Bäume und Gehölze spenden Schatten, bilden den Lebensraum für Tiere und versorgen uns mit Sauerstoff. Baumschutz ist damit eminent wichtig. Doch um diesen Baumschutz ist es in Sachsen schlecht bestellt. Seit 2010 ist das Gesetz zur Vereinfachung des Umweltrechtes in Kraft. Allen Mahnungen von Umweltverbänden und verantwortungsvollen Stadtverwaltungen zum Trotz nimmt diese Gesetzesänderung Städten und Gemeinden die Möglichkeit, kommunale Baumschutzsatzungen zu formulieren. Mittlerweile mit teils gravierenden Folgen für den Baumbestand und die Schönheit unserer Städte und Gemeinden. Das belegen die Zahlen der Umweltverbände deutlich, die festhalten, dass es einen deutlichen Rückgang des Baumbestandes in Sachsen gibt. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wollen den kommunalen Gehölzschutz stärken.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Auch die Forstwirtschaft in Sachsen trägt zum Kahlschlag bei. Zunehmend wird auf immer größere Maschinen gesetzt und damit statt auf Nachhaltigkeit auf Rationalisierung und optimale Holzerträge bei immer geringerem Personaleinsatz. Dabei wurde der Begriff der Nachhaltigkeit vor 300 Jahren mit Bezug auf die Forstwirtschaft in Sachsen geprägt. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN stehen für eine nachhaltige Forstwirtschaft. Wir wollen ein Netz von naturnahen, nutzungsfreien Wäldern und Waldreservaten mit Altholzbeständen entwickeln. Der Waldumbau zu struktur- und artenreichen Mischwäldern ist unvermindert weiterzuführen. Im Privatwald soll der Waldumbau unkompliziert und flexibel gefördert werden. Neben den naturgemäß bewirtschafteten Forsten muss auch der Anteil der Waldflächen, in denen natürliche Prozesse ungestört ablaufen können, mittelfristig im Staatswald auf 10 Prozent erhöht werden. Dies entspricht auch den Forderungen der Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt. Der Staatsbetrieb Sachsenforst soll künftig nach den internationalen Kriterien für verantwortungsvolle Waldwirtschaft des Forest Stewardship Council (FSC) bewirtschaftet werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Auch der sogenannte Tornadoerlass hat zu einer Zerstörung der heimischen Natur beigetragen und dafür gesorgt, dass zum Teil hundert Jahre alte Bäume ersatzlos gefällt wurden. Mit dem wissenschaftlich fragwürdigen Verweis auf eine allgemeine Gefährdung von Bäumen und Sträuchern auf Deichen wurde die Grundlage für einen unvergleichbaren Raubbau an der Natur geschaffen. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN stehen für einen umweltverträglichen Hochwasserschutz und wollen den Tornadoerlass abschaffen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>1. Gehölzschutz verbessern</strong><strong> - nur mit GRÜN gibt‘s mehr Grün!</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Kommunalen </strong><strong>Baum- und Gehölz</strong><strong>schutz wieder ermöglichen</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in Sachsen wollen die kommunale Selbstverwaltung beim Baum- und Gehölzschutz wieder herstellen. Die Städte und Gemeinden sollen die Bäume grundsätzlich über eigene Baumschutzsatzungen schützen können. Bis zum Jahr 2010 hatten sächsische Städte und Gemeinden die Möglichkeit, lokal an die Bedürfnisse zugeschnittene Baumschutzsatzungen zu erlassen. Damit konnten Bäume und Sträucher umfassend und angepasst an die lokalen Verhältnisse geschützt werden. Seitdem CDU und FDP 2010 das Naturschutzgesetz geändert haben, gilt dies nur noch für ausgewählte Arten und Bäume mit einer bestimmten Mindestgröße. Großstädte und Städte mittlerer Größe mit erhöhtem Nutzungsdruck auf ihre Flächen verzeichnen einen schleichenden Verlust an Baumbestand, weil sie mittelalte Bäume von unter einem Meter Umfang grundsätzlich nicht mehr unter Schutz stellen können. Das hat zur Folge, dass Gehölze mit stadtklimatischer Funktion und Pflanzungen nach Luftreinhalteplänen nur noch auf kommunalen Flächen gesichert werden können. Während manche Städte mit großem finanziellen Aufwand versuchen, aus Gründen der Luftreinhaltung tausende Bäume und Gehölze neu auf städtischen Flächen zu pflanzen, werden im privaten Bereich deutlich mehr Gehölze ersatzlos gefällt. Die aktuelle Rechtslage legt engagierten Kommunen Ketten beim Baumschutz an. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in Sachsen fordern, diese Schwächung des Baum- und Gehölzschutzes und der kommunalen Selbstverwaltung in Sachsen zu beenden. Der Schutz von Bäumen darf nicht mehr grundsätzlich auf einige Arten begrenzt sein und auch nicht erst ab einem bestimmten Stammumfang gelten. Wir setzen uns dafür ein, dass die lokal zuständigen Verwaltungen wieder die Möglichkeit haben, bei Bedarf auch Sträucher und Hecken als Lebensraum biologischer Vielfalt unter Schutz zu stellen</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Alleen </strong><strong>in Sachsen erhalten </strong><strong>-</strong><strong> dramatischen Rückgang beim Straßenbaumbestand an Bundes- und Staatsstraßen in Sachsen stoppen</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Trotz zunehmenden Bürgerengagements, wenn es um den Schutz von Bäumen geht, haben insbesondere Straßenbäume bei Staatsregierung und Verwaltung noch immer eine schwache Lobby. Schnell ist die Säge angesetzt, um Bäume als Hindernis für Baumaßnahmen oder aus Gründen der Verkehrssicherung zu beseitigen. Zusätzlich werden viele Bäume durch maschinelles Mähen oder landwirtschaftliche Arbeiten bis direkt an den Baumstamm heran verletzt und sterben ab. Circa 45.000 Straßenbäume wurden allein zwischen 2010 und 2015 an sächsischen Staats- und Bundesstraßen gefällt. An Bundes- und Staatsstraßen in ganz Sachsen fielen damit zwischen 2010 bis 2015 insgesamt 17,5 Prozent des Baumbestandes der Säge zum Opfer. Die Nachpflanzungen von ca. 20.300 neuen Bäumen an Bundes- und Staatsstraßen in ganz Sachsen innerhalb dieses Zeitraumes sind absolut nicht ausreichend, um den Baumverlust zu bremsen, schließlich wurden nicht einmal die Hälfte der Bäume ersetzt. Selbst wenn die Anzahl der gefällten Bäume ersetzt worden wäre, wäre dies allerdings völlig unzureichend. Ein neu gepflanzter, junger Baum erbringt nur einen geringen Bruchteil der biologischen Leistungen eines Altbaumes − etwa in Bezug auf Sauerstoffproduktion, Temperaturausgleich oder Lebensraumeignung für Insekten und Tiere. Damit der Ausgleich eines alten Baumes durch Neupflanzung annähernd erreicht wird, muss bei Neupflanzungen wenigstens ein Verhältnis 1:3 oder darüber angestrebt werden. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in Sachsen setzen sich dafür ein, dass das Anbringen von Schutzeinrichtungen am Straßenrand generell Vorrang vor Baumfällungen bekommen soll. Wenn gefällt wurde, muss es zwingend zu ausreichenden Nachpflanzungen kommen. Dies verhindert u.a. die restriktive Anwendung der Richtlinie für den passiven Schutz an Straßen (RPS) in Sachsen. Diese Richtlinie aus dem Jahr 2009, die bei Straßen ohne Höchstgeschwindigkeit einen Mindestabstand für Neupflanzungen von 7,50 Meter zum Fahrbahnrand vorsieht, dient in Sachsen immer wieder als Vorwand, um nicht mehr nachzupflanzen. Selten verfügt der Straßenbaulastträger über so viel Land am Straßenrand. Der Zukauf erweist sich oft als schwierig. So besteht eine hohe Diskrepanz zwischen den durch gutachterliche Bewertung ermittelten Bodenpreisen, die die Straßenbauverwaltung für Grunderwerb erstatten darf und den zur Zeit am freien Markt erzielten Bodenverkaufspreisen. Die Richtlinie ist allerdings kein Gesetz sondern lediglich eine Empfehlung. Sie geht von der Maximalforderung aus, neue Bäume möglichst weit vom Fahrbahnrand zu pflanzen. Wo dies allerdings nicht möglich ist, setzen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in Sachsen sich dafür ein, dass der Zielkonflikt zwischen Verkehrssicherheit und Alleenerhalt nicht nur zu Lasten der Bäume ausgeht.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Hier fordern wir vom Freistaat endlich abgestimmte Lösungen vorzulegen. Zum Einen müssen deutlich mehr Schutzeinrichtungen wie Leitplanken eingesetzt werden. Damit lässt sich der Pflanzabstand deutlich minimieren. Zusätzlich eröffnen Geschwindigkeitsreduzierungen die Möglichkeit von Alleepflanzungen mit einem Pflanzabstand von weniger als 7,50 m zum Fahrbahnrand. Darüber hinaus fordern wir die Staatsregierung auf, sich für eine Überarbeitung der Richtlinie für den passiven Schutz an Straßen 2009 auf Bundesebene einzusetzen. Streusalz kann Straßenbäume schädigen, bei direktem Kontakt sogar verätzen. Mit dem Schmelzwasser versickert Streusalz und kann sich über viele Jahre im Boden anreichern. Ein hoher Salzgehalt im Boden führt beispielsweise dazu, dass die Pflanzen Wasser und Nährstoffe schlechter aufnehmen können. Langfristig führt die Mangelversorgung dazu, dass Pflanzen anfälliger gegenüber Krankheiten werden – und früher absterben. Wir fordern die sächsische Staatsregierung auf, sich für eine einheitliche Regelung auf Bundes- und Länderebene einzusetzen. Dabei müssen salzfreie Streumittel aus Sand oder Kalkstein Priorität haben.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Grundsätzlich setzen sich BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in Sachsen für eine deutlich bessere Personalausstattung der Umweltverwaltung auf allen Ebenen ein. Dies ist entscheidend um die Erfüllung von Auflagen, wie Ausgleichs- und Ersatzpflanzungen, ordnungsgemäße Kronenschnitte oder andere Pflegemaßnahmen kontrollieren und gegebenenfalls auch Verstöße ahnden zu können. Dazu muss den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Umweltverwaltung für qualifizierte und beständige Weiterbildung ausreichend Zeit und Kapazitäten zur Verfügung stehen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Schutz von Gehölzbiotopen des Offenlandes</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wichtige kulturlandschaftsprägende Biotope der Offenlandschaft wie Streuobstwiesen oder Kopfweidenbäume benötigen unseren speziellen Schutz und erhaltende Pflegemaßnahmen. Dazu gehört das gelegentliche Auf-Stock-Setzen von Steinrücken und Feldhecken ebenso wie der gelegentliche Kopfweidenschnitt oder Erhaltungsschnitte an Streuobstbeständen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Nutzungsaufgabe dieser pflegebedürftigen Gehölze (z. B. Streuobst, Kopfweiden) wird zunehmend zum Problem in Sachsen. Unter anderem sorgt mangelnde Pflege dafür, dass beispielsweise Streuobst-Neupflanzungen nur noch selten zu Obstbäumen heranwachsen und die eigentlich beabsichtigten Funktionen für die biologische Vielfalt erfüllen können. Hier sehen wir die Staatsregierung in der Pflicht, niedrigschwellige und unbürokratische Förderung anzubieten.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>2. Natürlichere</strong><strong> Wälder </strong><strong>zulass</strong><strong>en</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Ökologischer Vorbildwirkung des Sachsenforstes gerecht werden - Umstellung der Bewirtschaftung der sächsischen Staatswälder von der PEFC-Zertifizierung zur strengeren FSC-Zertifizierung</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wälder sind langlebige Ökosysteme, in denen die Sünden der Vergangenheit noch lange nachwirken. So limitieren nach wie vor Nadelholzmonokulturen die biologische Vielfalt, die standortsgemäß in naturnahen Wäldern zu erwarten wäre. Auch die jahrzehntelange Belastung mit Luftschadstoffen hat deutliche Spuren im sächsischen Wald hinterlassen. Laut aktuellem Waldzustandsbericht 2016 ist deutlich weniger als die Hälfte der sächsischen Waldbäume als gesund einzustufen. Mit 47 Prozent &#039;deutlichen Schäden&#039; (Schadstufen 2 - 4) geht es ausgerechnet der dringend benötigten Laubbaumart Buche in Sachsen deutlich schlechter. Auf der Hälfte der rund 200.000 Hektar des Staatswaldes wachsen Fichten außerhalb ihres natürlichen Verbreitungsgebietes. Immer noch überwiegen artenarme und altersgleiche Bestände an Monokulturen von Nadelbäumen. Diese kommen mit dem Klimawandel denkbar schlecht zurecht. Diese immer noch dominierenden Monokulturen sind besonders anfällig gegen Trockenheit und Schädlingsbefall. Vom Ideal naturnaher struktur- und artenreicher Wälder sind wir noch sehr weit entfernt. Die Fichtenbestände im Flachland müssen durch größere Anteile von Laubbäumen ersetzt werden. Wenn wir das Ziel eines naturnahen, standortgerechten Laub- und Mischwaldes in Sachsen erreichen wollen, dann muss beim Waldumbau entschlossener gehandelt werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Nach rund 20 Jahren mehr oder weniger naturnaher Waldbewirtschaftung, die durchaus anerkennenswerte Ergebnisse gebracht hat, zeigt sich nun immer mehr, dass die sächsische Forstwirtschaft jetzt wieder stark auf Rationalisierung und maximalen Holzprofit setzt – mit immer größeren Maschinen, mit immer größeren Revieren, und offenbar auch wieder mit mehr Kahlschlägen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in Sachsen stehen für eine nachhaltige Forstwirtschaft. Für uns ist der Wald keine Holzplantage, sondern Lebensraum für Pflanzen und Tiere und Erholungsraum für Menschen. Wir GRÜNE stehen dafür, unseren nachfolgenden Generationen artenreiche und wertvolle Waldlandschaften erlebbar zu machen. Besonders im Begriff der Nachhaltigkeit sehen wir uns dem Freiberger Carl von Carlowitz verpflichtet, Raubbau zu verhindern. Der Waldumbau zu struktur- und artenreichen Mischwäldern ist dabei verstärkt weiterzuführen. Gerade angesichts der Unwägbarkeiten des Klimawandels muss die gesamte standörtlich mögliche Palette heimischer Baumarten genutzt werden. Dies ist waldbaulich anspruchsvoll und erfordert deutlich mehr qualifiziertes Forstpersonal, als nach den Einsparungswellen der letzten Jahre noch zur Verfügung steht. Wir setzen uns – nach dem Vorbild der Stadt Chemnitz - dafür ein, dass der Staatsbetrieb Sachsenforst bis zum Jahr 2020 nach den internationalen Kriterien für verantwortungsvolle Waldwirtschaft des Forest Stewardship Council (FSC) wirtschaftet. FSC ist eine internationale gemeinnützige Organisation, die das erste System zur Zertifizierung nachhaltiger Forstwirtschaft schuf, betreibt und weiterentwickelt. Leitbild der angestrebten Wirtschaftswälder beim FSC-Siegel sind naturnahe Waldökosysteme, die sich bezüglich Baumartenzusammensetzung, Vorrat, Dynamik und Struktur den natürlichen Waldgesellschaften annähern. Der Sachsenforst verwendet aktuell das deutlich schwächere unverbindlichere Alibi-Siegel PEFC, entstanden aus einer Initiative der europäischen Forstindustrie. Voraussetzung für die Umstellung der Forstwirtschaft des Sachsenforstes auf FSC-Kriterien ist eine wesentlich bessere personelle Ausstattung der Unteren Forst- und Naturschutzbehörden. Die Behörden und Unternehmen des Freistaates haben als Großverbraucher von Holzprodukten darüber hinaus eine hohe Verantwortung am Markt. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in Sachsen setzen sich dafür ein, dass in einem neuen Vergabegesetz und die Änderung der sächsischen Vergabeordnung ökologische Kriterien verankert werden. Damit würde es gelingen, dass sächsische Behörden entweder Recyclingerzeugnisse einkaufen müssten oder, wenn dies nicht möglich ist, nur Holz oder Holzprodukte, die per FSC-Verfahren zertifiziert sind.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Holzeinschlag im Sachsenforst reduzieren</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der Wald hat eine herausragende Bedeutung für den Klimaschutz. Er leistet als Lieferant des nachwachsenden Rohstoffes Holz einen Beitrag zur Energiewende. Zudem bindet er Kohlendioxid und ist damit eine natürliche Kohlenstoffsenke.Bäume brauchen zum Wachstum das Treibhausgas Kohlendioxid (CO2) und binden es dadurch im Holz. Wälder sind somit eine Kohlenstoff-Senke, wenn der Zuwachs die Nutzung übersteigt. Und sie sind ein Kohlenstoffspeicher. Sie können global dazu beitragen, den CO2-Gehalt der Atmosphäre zu vermindern. Der Holzvorrat liegt in Sachsens Wäldern (311 m³/ha) noch immer unter dem Bundesdurchschnitt von 336 m³pro Hektar. Den in den letzten Jahren deutlich gesteigerten Holzeinschlag im Staatswald sehen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN kritisch. Statt eine Steigerung des Holzeinschlags im Landeswald von derzeit ca. 1 Mio. m³/Jahr auf 1,4 Mio. m³ jährlich anzustreben, setzen wir uns für eine deutliche Vorratsanreicherung ein. Dies ist sowohl aus Biodiversitätsgründen als auch zur CO2-Speicherung wichtig.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Umsetzung der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt durch Herausnahme von zehn Prozent der Staatswaldfläche aus der forstlichen Nutzung</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Sachsen braucht dringend ein Netz von Prozessschutzflächen, über die wenigen großen nutzungsfreien Schutzgebiete und die gerade mal 8 kleinen Naturwaldzellen (Gesamtfläche der Naturwaldzellen nur 303 ha) hinaus. Für die Umsetzung eines solchen Totalreservatsnetzes sind vorrangig Waldflächen im Landesbesitz heranzuziehen. Wo fachlich geboten, müssen aber auch Anstrengungen zum Flächentausch mit Privat- und Körperschaftswald unternommen werden – oder aber zum Ankauf solcher Waldbereiche. Neben naturgemäß bewirtschafteten Forsten setzen sich BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN dafür ein, dass auch der Anteil der Waldflächen, in denen natürliche Prozesse ungestört ablaufen können, bis 2020 im Staatswald auf 10 Prozent erhöht werden. Damit würde Sachsen endlich eine Forderung der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt umsetzen. Wir wollen damit ein Netz von naturnahen nutzungsfreien Wäldern und Waldreservaten mit Altholzbeständen entwickeln. Unser Ziel ist es dabei, dass innerhalb der angestrebten zehn Prozent der Landeswaldfläche in Sachsen (ca. 20.535 Hektar) auch großräumige, unzerschnittene Waldgebiete in der Größe von mehreren hundert bis tausend Hektar dauerhaft aus der forstlichen Nutzung genommen werden. Nur in solchen Gebieten können sich Wälder mit einer echten Naturwalddynamik als „Urwälder von morgen“ entwickeln. Neben der Ausweisung solcher großer Prozessschutzflächen wollen wir auch ein Netzwerk vieler kleiner, unbewirtschafteter Waldflächen realisieren, die vielfältige Artenschutzfunktionen erfüllen. Im Hinblick darauf, dass Prozessschutz u. a. auch die Ausbreitungs-, Rückzugs- und Reproduktionsräume seltener, naturschutzfachlich wertvoller oder gefährdeter Arten erhalten und schützen will, sind auch kleine, dauerhaft nutzungsfreie Flächen als Elemente der Biotopvernetzung (Trittsteinfunktion) überaus bedeutsam. Das Netz größerer Prozessschutzgebiete wollen wir deshalb durch kleinere nutzungsfreie Waldgebiete und Waldinseln ergänzen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Alte Bäume und Totholz – vielfältige Lebensräume besser schützen</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>In den sächsischen Wäldern sind stark dimensionierte Bäume (potentielle oder tatsächliche Höhlenbäume) und Totholz vielerorts ausgesprochene Mangelware. Nach der letzten Bundeswaldinventur (2012) war Sachsen mit 5,9 m³/ ha eines der totholzärmsten Bundesländer. Bundesdeutscher Durchschnitt sind 20,6 m³ Totholz pro Hektar.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Totholz gehört zum natürlichen Kreislauf im Wald. Es entsteht, wenn Bäume absterben und sich ihr Holz zersetzt. Viele, insbesondere seltene Arten sind auf diesen Lebensraum spezialisiert. Pilze, Flechten, Insekten und Vögel leben vom oder am Totholz und finden hier Nahrung, Unterschlupf und Brutgelegenheit. Totholz ist somit ein wichtiger Faktor für die biologische Vielfalt. Abgestorbene, aber noch stehende Bäume haben einen besonders großen Habitatwert für zahlreiche Pilze, Insekten und auch Vögel, Fledermäuse sowie weitere Wirbeltiere. BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN in Sachsen wollen, dass ihr Erhalt als »gute forstliche Praxis« im Waldgesetz festgeschrieben wird. Ausgenommen sind forstsanitäre Maßnahmen, insbesondere zur Borkenkäferbekämpfung. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN setzen sich für die Erhaltung des stehenden Totholzes über 30 cm Durchmesser ein. Alle diese stehenden Totholzbäume sollen im Sachsenforst, wie andere Biotopbäume auch, im Wald markiert und per GPS genau eingemessen werden. Im Rahmen der Waldbiotopkartierung bzw. im Vorfeld der Forsteinrichtungsplanung sind alle Exemplare zu kontrollieren und ihr Erhaltungszustand bzw. ihre Habitatbedeutung einzuschätzen.</p></div></div><h2>Begründung</h2>]]></description>
                        <pubDate>Wed, 15 Feb 2017 13:07:00 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>V1: Keine Abschiebungen nach Afghanistan!</title>
                        <link>https://ldk-lvsachsen.antragsgruen.de/dresden/Keine_Abschiebungen_nach_Afghanistan-12824</link>
                        <author>Anne Kämmerer, Franka Borga, Aaron M. Reichardt, Franz Kanngiesser</author>
                        <guid>https://ldk-lvsachsen.antragsgruen.de/dresden/Keine_Abschiebungen_nach_Afghanistan-12824</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Am 14. Dezember 2016 hob in Frankfurt am Main ein Sammelcharter mit 34 afghanischen Staatsangehörigen an Bord in Richtung Kabul ab.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Es handelte sich um den ersten großen Abschiebeflug von Deutschland nach Afghanistan seit 12 Jahren. Nach dem Willen der Bundesregierung und der meisten Länder soll das jedoch erst der Anfang gewesen sein. Bereits Ende Januar wurden weitere 36 Menschen nach Afghanistan abgeschoben. Abschiebungen nach Afghanistan haben in den letzten Jahren in Deutschland in sehr begrenztem Umfang stattgefunden. So wurden im Jahr 2011 lediglich 12, im Jahr 2015 nur 9 Menschen mit afghanischer Staatsbürgerschaft abgeschoben.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die nun durch das Bundesinnenministerium vorbereiteten und von den Ländern durchgesetzten Abschiebungen stellen eine deutliche Abkehr von der bisherigen Praxis dar. Grundlage für die Sammelabschiebungen ist eine Vereinbarung, welche die Bundesregierung im Oktober 2016 mit der afghanischen Regierung geschlossen hatte. Das Bundesministerium des Innern erklärte dazu: &quot;Viele Afghanen, die nach Deutschland kommen, haben [...] keinen Anspruch auf internationalen Schutz und sind deshalb grundsätzlich ausreisepflichtig.&quot;</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h2>Afghanistan ist nicht sicher</h2></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Doch Afghanistan ist nicht sicher. Trotz gegenteiliger Äußerungen der Bundesregierung, zeigt die Tatsache, dass das Mandat für den Bundeswehreinsatz vor Ort erneut verlängert wurde, dass die Sicherheitslage auch in Deutschland als extrem angespannt eingeschätzt wird.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Ein Bericht des UNHCR vom Dezember 2016 besagt, dass sich die Lage in Afghanistan im Laufe des Jahres 2016 rapide verschlechtert hat. Laut UN-Mission UNAMA hat die Zahl der zivilen Opfer bis zum Ende des vergangenen Jahres einen neuen Höchststand erreicht. Allein im Jahr 2016 wurden 11.500 Zivilist*innen getötet, ein Drittel davon waren Kinder. In den sogenannten innerstaatlichen Schutzzonen spitzt sich die Lage dramatisch zu.Der UNHCR spricht sich in seinem Bericht vom Dezember deutlich gegen eine pauschale Bewertung bestimmter afghanischer Regionen als &quot;sicher&quot; aus.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Selbst die deutsche Botschaft in Kabul stuft gegenwärtig die Gefahr für Leib und Leben in jedem zweiten afghanischen Distrikt als &quot;hoch&quot; oder &quot;extrem&quot; ein. Auch in Landesteilen, die bisher als relativ sicher galten, wachse die Bedrohung &quot;rasant&quot;.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Mit den Sammelabschiebungen will die Bundesregierung Härte in Bezug auf eine konsequente Abschiebungspolitik demonstrieren und gleichzeitig Menschen im Ausland davon abschrecken, in Deutschland Asyl zu suchen. Sie setzt damit den Kurs der systematischen Aushöhlung des Grundrechts auf Asyl fort. Bundesinnenminister Thomas De Maiziere ist entschlossen, den harten Kurs gegen alle berechtigten Einwände durchzusetzen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Unterstützung für seine harte Gangart gegenüber den afghanischen Asylbewerber*innen bekommt er nicht zuletzt vom Sächsischen Innenminister Markus Ulbig. Zwar hat sich der Freistaat Sachsen bisher nicht an den vom Bundesinnenministerium vorbereiteten Sammelabschiebungen beteiligt, der Sächsische Innenminister Ulbig befürwortet diese jedoch ausdrücklich und beabsichtigt in Zukunft auch Menschen afghanischer Staatsangehörigkeit abzuschieben.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Einige Bundesländer zweifeln jedoch an der Einschätzung der Bundesregierung in Bezug auf die Sicherheit einiger Landesteile in Afghanistan. Schleswig-Holstein, Berlin, Bremen, Niedersachsen und Rheinland-Pfalz haben die Abschiebungen nach Afghanistan, aufgrund der sich immer weiter zuspitzenden Sicherheitslage, zurückgestellt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Abschiebungen in ein Land, in dem die Lage sich immer weiter zuspitzt, sind unverantwortlich. Die Einschätzung der Bundesregierung in Bezug auf die sicheren Gebiete in Afghanistan ist nicht haltbar.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h2>Grundrechte gelten auch für Straftäter*innen</h2></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Als Rechtfertigung für die erhöhte Zahl der Abschiebungen wird seitens des Bundesinnenministers, aber auch seiner Länderkolleg*innen, immer wieder darauf verwiesen, dass es sich bei vielen der abgeschobenen Menschen um Straftäter*innen handele. Menschen, die rechtskräftig wegen eines schweren Vergehens oder eines Verbrechens rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe verurteilt wurden, steht gegebenenfalls auch der subsidiäre Schutz nicht zu. Selbst die Länder, die Abschiebungen nach Afghanistan vorläufig ausgesetzt haben, schließen Straftäter*innen ausdrücklich von diesem Stopp aus. Dies ist aus unserer Sicht nicht hinnehmbar.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>In der gegenwärtigen Sicherheitslage darf niemand nach Afghanistan abgeschoben werden. Das muss auch für rechtskräftig verurteilte Straftäter*innen gelten. Denn das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit gilt auch für Menschen, die Straftaten begangen haben. Verurteilungen dürfen nicht dazu führen, dass Abschiebungen in Länder vorgenommen werden, in denen den betreffenden Personen Gefahr für Leib und Leben droht.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in Sachsen lehnen Abschiebungen nach Afghanistan ausdrücklich ab und fordern einen grundlegenden Abschiebestopp für alle afghanischen Staatsangehörigen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h2>Afghanische Asylbewerber*innen in Deutschland</h2></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Situation, insbesondere der afghanischen Asylbewerber in Deutschland ist derzeit durch extrem lange Wartezeiten im Asylverfahren und einem erhöhten Ausreisedruck geprägt. Diese andauernde unsichere Lebenssituation ist sehr zermürbend für die Betroffenen. Während der Wartezeit ist es ihnen verwehrt, Integrationskurse zu besuchen, da das Bundesministerium des Innern die Auffassung vertritt, Afghan*innen hätten keine gute Bleibeperspektive.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>In der Asylverfahrensberatung wird den Menschen zudem häufig suggeriert, sie hätten kein oder nur sehr geringe Aussichten auf eine Gewährung ihres Aufenthalts. Vielen wird bereits während eines sehr frühen Stadiums des Asylverfahrens dazu geraten, die &quot;freiwillige Ausreise&quot; in Anspruch zu nehmen und so mit einem Startkapital in das Ursprungsland zurückzukehren. Dass Asylanträge von afghanischen Staatsangehörigen chancenlos wären, entspricht jedoch nicht der Wahrheit. 2015 lag die Schutzquote von afghanischen Staatsangehörigen bei 78% , im ersten Halbjahr 2016 bei 52,9%.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Vor diesem Hintergrund fordern wir eine unabhängige Asylverfahrensberatung bereits ab der Ankunft in den Erstaufnahmeeinrichtungen. Nur mit einem vertrauensvollen Verhältnis sind faire Voraussetzungen für das Asylverfahren gegeben. Die Beratung über die freiwillige Ausreise muss so erfolgen, dass die betreffende Person in Kenntnis ihrer Rechte, nach einer Abwägung aller Vor - und Nachteile, eine fundierte Entscheidung treffen kann.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wir sprechen uns insbesondere gegen das Drängen von Asylbewerber*innen zu einer &quot;freiwilligen Ausreise&quot; noch vor der ersten Entscheidung über den Asylantrag durch die Behörden aus. Dies steht einer fairen Behandlung entgegen und muss umgehend beendet werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h2>Weiter streiten für das Grundrecht auf Asyl!</h2></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Mit den gegenwärtigen Maßnahmen, wird an den afghanischen Asylbewerber*innen derzeit ein Exempel statuiert. Die immer heftigeren Verschärfungen des Grundrechts auf Asyl und die Abschiebungen nach Afghanistan tragen zu einer weiteren Verschiebung des gesellschaftlichen Diskurses nach rechts bei.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Sachsen werden sich nicht an einem Überbietungswettbewerb von immer restriktiveren Maßnahmen gegen Schutzsuchende beteiligen. Wir stellen uns gegen eine weitere Aushöhlung des Grundrechts auf Asyl.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Gerade in einer Zeit, in der der Rechtsruck in und über Europa hinaus zu spüren ist, ist es wichtig, konsequent für unsere humanitären Überzeugungen einzutreten.</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Die weitere Begründung erfolgt mündlich.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Fri, 10 Feb 2017 12:32:00 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>WO1: Wahlordnung</title>
                        <link>https://ldk-lvsachsen.antragsgruen.de/dresden/Wahlordnung-39542</link>
                        <author>Landesvorstand</author>
                        <guid>https://ldk-lvsachsen.antragsgruen.de/dresden/Wahlordnung-39542</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><span class="underline">Die Landesversammlung möge beschließen:</span></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die nachfolgende Wahlordnung anzunehmen:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h2>BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Landesverband Sachsen</h2></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h2><strong>Wahlordnung</strong></h2></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§ 1 Wahlgrundsätze</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(1) Diese Wahlordnung gilt für alle Wahlen, die durch die Landesversammlung durchzuführen sind, sofern nicht eigenständige Wahlordnungen für bestimmte Wahlen beschlossen wurden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(2) Wahlen sind geheim mit Stimmzetteln durchzuführen. Für die Durchführung von Wahlen oder geheimen Abstimmungen ist eine Wahlkommission zu bestimmen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(3) Die Wahlen werden durch das Präsidium der Landesversammlung geleitet.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(4) Bewerberinnen und Bewerber für Ämter, Positionen und Delegierungen haben die Möglichkeit sich in angemessener Zeit vorzustellen und auf Fragen zu antworten. Über den Umfang der Vorstellung, die Zahl der Fragen und die zur Verfügung stehende Antwortzeit entscheidet die Landesversammlung mit einfacher Mehrheit.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(5) Die Auszählung der Stimmzettel durch die Wahlkommission ist öffentlich.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§ 2 Mindestquotierung</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(1) Bei Wahlen sollen alle Gremien und Delegiertenlisten mindestens zur Hälfte mit Frauen besetzt werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(2) Sollten weniger weibliche Bewerbungen für zu wählende Ämter oder Positionen eingegangen sein, als zur Mindestquotierung erforderlich sind, treten zunächst vor Eintritt in das Vorstellungs- und Wahlverfahren die anwesenden weiblichen Delegierten zusammen und entscheiden mit einfacher Mehrheit darüber,</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li><p>ob und wie viele Plätze von der Quotierung entbunden werden, so dass Plätze, die nicht ausschließlich Frauen zustehen, auch dann besetzt werden können, wenn dadurch die Mindestquotierung nicht gewahrt wird oder</p></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="2"><li>ob und wie viele Frauen zustehende Plätze mit Männern besetzt werden können.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(3) Absatz 2 findet für die Wahlen zum Landesvorstand keine Anwendung.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§ 3 Wahlen zum Landesvorstand</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(1) Die Wahlen zum Landesvorstand und die Vorstellung der BewerberInnen erfolgen getrennt nach zu besetzenden Ämtern. Zuerst sind die Ämter der LandesvorstandssprecherInnen zu wählen. Anschließend ist die/der SchatzmeisterIn zu wählen. Danach erfolgt die Wahl der weiteren Vorstandsplätze, wobei zuerst jene Plätze in einem eigenständigen Wahlgang zu wählen sind, die zum Erreichen der Mindestquotierung mit Frauen zu besetzen sind. Gibt es für die Ämter der weiteren Vorstandsmitglieder nicht mehr Bewerbungen, als Plätze zu vergeben sind, können die Wahlgänge auf Vorschlag des Präsidiums in einem Wahlvorgang, jedoch auf getrennten Stimmzetteln erfolgen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(2) JedeR stimmberechtigte Delegierte kann innerhalb eines Wahlgangs maximal so viele Stimmen abgeben, wie in diesem Plätze zu vergeben sind. Es können die Stimmen einzelnen BewerberInnen gegeben werden oder in Bezug auf alle zur Wahl stehenden BewerberInnen mit Enthaltung oder mit Nein gestimmt werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(3) Die Wahlkommission ermittelt aus den abgegebenen Stimmzetteln die Stimmenzahl aller BewerberInnen eines Wahlganges und stellt das Ergebnis wie folgt fest:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li>Im ersten Wahlgang ist gewählt, wer die meisten Stimmen, jedoch mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Erreichen dies weniger BewerberInnen als Plätze zu vergeben sind, findet ein zweiter Wahlgang statt, bei dem alle nicht gewählten BewerberInnen erneut antreten können.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="2"><li>Im zweiten Wahlgang ist gewählt, wer die meisten Stimmen erhält, jedoch mehr Ja- als Nein-Stimmen erhalten hat. Bei Stimmengleichheit zwischen BewerberInnen in der Zuteilung des letzten zu vergebenden Platzes findet ein dritter Wahlgang statt, in dem nur jene nicht gewählten BewerberInnen mit dem besten Stimmenergebnis antreten dürfen.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="3"><li>Im dritten Wahlgang ist gewählt, wer die meisten Stimmen erhält, jedoch mehr Ja- als Nein-Stimmen erhalten hat. Bei Stimmengleichheit in der Zuteilung des letzten zu vergebenden Platzes entscheidet das von der Versammlungsleitung öffentlich zu ziehende Los.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§ 4 Wahlen zum Landesparteirat</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(1) Die Mitglieder des Landesparteirates werden in zwei voneinander getrennten Wahlvorgängen durch die Landesversammlung gewählt. Zunächst werden jene Plätze besetzt, die aus der Vorschlagsliste nach § 12 Abs. 3 Satz 4 der Satzung gewählt werden. Anschließend werden die weiteren Plätze besetzt, die nicht aus der Vorschlagsliste gewählt werden müssen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(2) Für die Vorschlagsliste kann jeder Kreisverband sowie die GRÜNE JUGEND Sachsen jeweils maximal eine Person benennen. Die jeweiligen Vorschläge müssen dem Landesvorstand bis spätestens 24 Stunden vor Beginn der Landesversammlung, auf der die Plätze zu wählen sind, vorliegen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(3) Im ersten Wahlvorgang werden zunächst jene Plätze, die aus der Vorschlagsliste zu besetzen sind, gewählt, welche ausschließlich Frauen zustehen. Anschließend erfolgt die Wahl der weiteren Plätze, die aus der Vorschlagsliste zu besetzen sind.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(4) Im zweiten Wahlvorgang werden die weiteren Plätze des Parteirates gewählt, die nicht aus der Vorschlagsliste zu besetzen sind, wobei auch hier zunächst jene Plätze zu wählen sind, die ausschließlich Frauen zustehen. Im ersten Wahlvorgang nicht besetzte Plätze können nicht im zweiten Wahlvorgang besetzt werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(5) Für die Entbindung von Plätzen von der Mindestquotierung gilt § 2 Abs. 2 mit der Maßgabe, dass eine Freigabe von Plätzen nur innerhalb der jeweiligen Wahlvorgänge erfolgen kann.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(6) Für das Wahlverfahren finden die Regelungen zur Wahl des Landesvorstandes nach § 3 Abs. 2 und 3 Anwendung.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(7) Im Falle der Nachwahl von Plätzen, welche aus der Vorschlagsliste zu besetzen sind, können nur jene Kreisverbände nach Absatz 2 Satz 1 Vorschläge benennen, die nicht bereits durch eines ihre Mitglieder auf der Grundlage von Absatz 1 Satz 2 im Landesparteirat vertreten sind. Die GRÜNE JUGEND Sachsen kann hierfür einen Vorschlag nur dann benennen, wenn nicht bereits eine Person aus der Vorschlagsliste auf ihren Vorschlag hin gewählt worden ist.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§ 5 Aufstellung von Landeslisten zu </strong><strong>Bundes- oder Landtagswahlen</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Für das Wahlverfahren zur Aufstellung von Landeslisten für die Wahlen zum Deutschen Bundestag oder zum Sächsischen Landtag sind durch die aufstellungsberechtigten Mitglieder der jeweiligen Landesvertreterversammlung mit einfacher Mehrheit eigenständige Wahlordnungen für die jeweilige Versammlung zu beschließen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§ 6 </strong><strong>Sonstige Wahlen</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(1) Für die Wahlen in sonstige Ämter und Positionen, sowie für die Vergabe von Voten finden die Regelungen des § 3 Abs. 2 und 3 Anwendung.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(2) Ist bei einer Wahl die Ermittlung einer Reihenfolge der Gewählten notwendig, so ergibt sich die aus der Zahl der Stimmen, die auf die jeweiligen BewerberInnen entfallen sind.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§ 7 Inkrafttreten und Übergangsbestimmungen</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(1) Die Wahlordnung tritt mit Beschluss durch die Landesversammlung in Kraft. Die „Wahlordnung Landesvorstand“, welche am 16. Januar 2010 in Dresden verabschiedet wurde, tritt außer Kraft.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(2) Für Nachwahlen zum Landesparteirat findet diese Wahlordnung bis zu seiner Neuwahl nach § 22 Abs. 1 der Satzung keine Anwendung. Die „Wahlordnung zum Parteirat“, welche am 16. Januar 2010 in Dresden verabschiedet wurde, tritt mit Ladung der Landesversammlung, auf der die Neuwahl des Landesparteirates nach § 22 Abs. 1 durchgeführt wird, spätestens jedoch zum 31.03.2018 außer Kraft und findet bis dahin gemäß § 22 Abs. 4 der Satzung für die Nachwahlen zum Landesparteirat Anwendung.</p></div></div><h2>Begründung</h2>]]></description>
                        <pubDate>Mon, 30 Jan 2017 11:34:00 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>GO1: Änderung der Geschäftsordnung für Landesversammlungen</title>
                        <link>https://ldk-lvsachsen.antragsgruen.de/dresden/Aenderung_der_Geschaeftsordnung_fuer_Landesversammlungen-46128</link>
                        <author>Landesvorstand</author>
                        <guid>https://ldk-lvsachsen.antragsgruen.de/dresden/Aenderung_der_Geschaeftsordnung_fuer_Landesversammlungen-46128</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Landesversammlung möge beschließen, die Geschäftsordnung für Landesversammlungen wie folgt zu ändern:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>1. § 2 wird wie folgt geändert:</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p>Im Absatz 1 wird nach Satz 2 folgender Satz 3 angefügt:<br>
„Delegierte, die sich in die Anwesenheitsliste eingetragen haben und denen eine Stimmkarte ausgehändigt wurde, gelten als festgestellte Delegierte im Sinne der Satzung.“</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p>Im Absatz 2 Satz 1 wird das Wort „wählt“ durch „bestimmt“ ersetzt.</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>2. § 3 Abs. 4 Satz 2 wird wie folgt gefasst:</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>„Bei Streitfällen zum Verfahren entscheidet das gesamte Präsidium mit einfacher Mehrheit.“</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>3. § 6 wird wie folgt geändert:</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p>Absatz 1 wird wie folgt gefasst:<br>
„(1) Antragsberechtigt sind Kreisverbände, der Parteirat, die Landesarbeitsgemeinschaften, die Kreiskassiererkonferenz, der Landesvorstand, einzelne Delegierte und die Grüne Jugend Sachsen.“</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p>Nach Absatz 2 wird folgender neuer Absatz 3 eingefügt:<br>
„(3) Änderungsanträge können von jedem Delegierten bis zum Eintritt in die Landesversammlung eingereicht werden. Änderungsanträge zu zugelassenen Dringlichkeitsanträgen können bis zum Eintritt in die Debatte über diesen gestellt werden. Über Änderungsanträge wird vor Eintritt in die Schlussabstimmung über den Gegenstand, auf den sie sich beziehen, abgestimmt.“</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p>Die Absätze 3 bis 7 werden die Absätze 4 bis 8 und im neuen Absatz 6 wird folgender Spiegelstrich ergänzt:<br>
„- Verweisung des Gegenstandes an ein Organ nach § 7 der Satzung“</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>4. § 8 Abs. 1 wird wie folgt gefasst:</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>„(1) Jedes Mitglied hat im Rahmen der von der Versammlung beschlossenen Redezeitregelung Rederecht. Personen, die nicht Mitglied von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Sachsen sind kann bei Zustimmung der Mehrheit der anwesenden Stimmberechtigten Rederecht gewährt werden.“</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>5. § 11 wird aufgehoben.</strong></p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><strong>Begründung</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Im Zuge der umfassenden Satzungsnovelle auf der Landesversammlung in Glauchau ergeben sich kleine Anpassungsbedarfe in der Geschäftsordnung für die Landesversammlung. Diesen wird mit dem vorliegenden Änderungsantrag nachgekommen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><span class="underline">Begründung zur Änderung im § 2</span></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Es ist eine Klarstellung notwendig, was ein festgestellter Delegierter ist, da bei der Berechnung von Quoren auf diesen Terminus abgestellt wird. Es wird hiermit kodifiziert, dass es sich um jene Delegierte handelt, die sich in die Anwesenheitsliste eingetragen haben und eine Stimmkarte erhalten haben.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Die Änderung in Absatz 2 ist formeller Natur. Die Mandatsprüfungskommission wird nicht gewählt, sondern durch Handzeichen bestimmt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><span class="underline">Begründung zur Änderung im § 3</span></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Hier ist lediglich eine Klarstellung notwendig, mit welcher Mehrheit das Präsidium im Zweifel entscheidet, da dies bisher unklar ist.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><span class="underline">Begründung zur Änderung im § 6</span></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Die allgemeine Antragsberechtigung muss neu gefasst werden, da in Folge der Satzungsänderung – auch theoretisch – keine Regionalverbände mehr existieren, diese aber in der Geschäftsordnung noch kodifiziert waren.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Die Regelungen zu Änderungsanträgen werden der Neuregelung der Satzung zu dieser Materie entsprechend in die Geschäftsordnung aufgenommen. Die Geschäftsordnung sah dazu bisher keine eigenständige Regelung vor. Zur besseren Lesbarkeit wird diese in einem eigenständigen neuen Absatz ergänzt. In der Folge ändert sich die Nummerierung der weiteren Absätze.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>In den als Regelbeispiele aufgeführten Geschäftsordnungsantragsbeispielen wird die Möglichkeit der Verweisung eines Gegenstandes in ein anderes Gremium aufgenommen. Dieser Standard-GO-Antrag fehlte bisher in der Auflistung.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><span class="underline">Begründung zur Änderung im § 8</span></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Die Bezeichnung „Nichtmitglied“ ist sprachlich irreführend. Entsprechend wurde eine Anpassung hin zum gebräuchlichen Terminus „Personen, die nicht Mitglied von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Sachsen sind“ vorgenommen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><span class="underline">Begründung zur Änderung im § 11</span></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Die Übergangsbestimmung zur Antragskommission war nur für deren erstmalige Bestimmung nach Beschluss dieser Geschäftsordnung im Jahr 2012 notwendig. Die Regelung kann somit entfallen.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Mon, 30 Jan 2017 11:24:00 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>S1-NEU: Satzungsänderung (§§ 10 und 11 Die Landesversammlung und Der Vorstand)</title>
                        <link>https://ldk-lvsachsen.antragsgruen.de/dresden/Satzungsaenderung__10_und_11_Die_Landesversammlung_und_Der_Vorstand-38350</link>
                        <author>Landesvorstand</author>
                        <guid>https://ldk-lvsachsen.antragsgruen.de/dresden/Satzungsaenderung__10_und_11_Die_Landesversammlung_und_Der_Vorstand-38350</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Landesversammlung möge beschließen:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>I. Die Satzung wird wie folgt geändert:</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>1. § 10 wird wie folgt geändert:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>a. In Absatz 1 wird Satz 10 gestrichen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>b. Nach Abs. 3 wird folgender Absatz 4 eingefügt:<br>
„(4) Die Landesversammlung ist beschlussfähig, wenn und solange mindestens die Hälfte der stimmberechtigten Delegierten anwesend ist. Die Stimmberechtigung wird durch Eingangsprüfung festgestellt und durch Aushändigung einer Stimmkarte bestätigt. Bei Abstimmungen gelten nur diese Stimmkarten.“</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>c. Die bisherigen Absätze 4 bis 10 werden die Absätze 5 bis 11 und im neuen Absatz 10 wird im Satz 3 das Wort „beschlossenen“ durch das Wort „zugelassenen“ ersetzt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>2. § 11 Abs. 2 Satz 4 wird gestrichen</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>II. Die Satzungsänderung tritt mit Beschluss in Kraft.</strong></p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Im Zuge der umfassenden Satzungsnovelle auf der Landesversammlung in Glauchau haben sich kleine Änderungsbedarf ergeben, die sich im Wesentlichen durch Fehler bei den Änderungsbefehlen der Satzungsänderung begründen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><span class="underline">Begründung zur Änderung im § 10</span></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Der bisherige Satz 10 im Absatz 1 doppelt sich nun mit der Regelung im Satz 3 des gleichen Absatzes. Diese Redundanz hat zwar keine rechtlichen Folgen. Aus Gründen der Normenklarheit sollte aber eine Streichung erfolgen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Im Zuge der Satzungsänderung ist zudem die Regelung zur Beschlussfähigkeit überschrieben worden. Diese ist aber notwendig, da sonst die Versammlung unabhängig der Zahl der anwesenden Delegierten beschlussfähig ist. Es wird die Aufnahme der alten Regelung als Absatz 4 vorgeschlagen. Die Nummerierung der folgenden Absätze muss entsprechend angepasst werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Im neuen Absatz 10 muss zudem eine Anpassung vorgenommen werden. Die durch eine modifizierte Übernahme in die Satzung gelangte Formulierung „Änderungsanträge zu beschlossenen Dringlichkeitsanträgen“ ist irreführend, da diese nicht beschlossen sondern von der Versammlung nur zur Behandlung zugelassen wurden. Bei bereits beschlossenen Anträgen wären keine Änderungsanträge mehr möglich. Entsprechend wird dies sprachlich richtig gestellt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><span class="underline">Begründung zur Änderung im § 11</span></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Der Streichung vorgeschlagene Satz ist inhaltsgleich zu Abs. 1 Satz 2 des gleichen Paragraphen. Diese Redundanz hat ebenfalls keine rechtlichen Folgen. Aus Gründen der Normenklarheit sollte aber auch hier eine Streichung erfolgen.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Mon, 30 Jan 2017 10:56:00 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>S2: Satzungsänderung (§§ 21 und 22  Inkrafttreten der Satzung und Übergangsbestimmung)</title>
                        <link>https://ldk-lvsachsen.antragsgruen.de/dresden/Satzungsaenderung__21_und_22__Inkrafttreten_der_Satzung_und_Uebergang-21522</link>
                        <author>Landesvorstand</author>
                        <guid>https://ldk-lvsachsen.antragsgruen.de/dresden/Satzungsaenderung__21_und_22__Inkrafttreten_der_Satzung_und_Uebergang-21522</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Landesversammlung möge beschließen, die Satzung wie folgt zu ändern:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>I. Die §§ 21 und 22 der Satzung werden wie folgt gefasst:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>„§ 21 Inkrafttreten der Satzung</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(1) Diese Satzung tritt mit ihrer Annahme durch die Delegierten der Gründungsversammlung am 28. September 1991 in Kraft. Satzungsänderungen treten mit Beschluss durch die Landesversammlung in Kraft, wenn nichts anderes beschlossen wird.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(2) Soweit diese Satzung keine oder unwirksame Bestimmungen enthält, gelten die Bestimmungen der Bundessatzung entsprechend.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>§ 22 Übergangsbestimmung</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(1) Die Amtszeit der auf der Landesversammlung in Glauchau am 26.11.2016 gewählten Mitglieder des Landesvorstandes und des Landesparteirates endet mit Neuwahl der Gremien durch die Landesversammlung, welche spätestens bis zum 30.04.2018 durchzuführen ist.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(2) Die Landesversammlung kann durch Wahl den auf der Landesversammlung in Glauchau am 26.11.2016 gewählten Landesvorstand um bis zu drei weitere Vorstandsmitglieder entsprechend § 11 Abs. 1 Satz 1 der Satzung ergänzen. Für die Dauer der Amtszeit gilt Absatz 1 entsprechend.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(3) Für Nachwahlen zum nach Abs. 2 Satz 1 zusammengesetzten Landesvorstand gilt die Satzung in der aktuellen Fassung.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(4) Für Nachwahlen von nicht besetzten oder freigewordenen Plätzen im Landesparteirat findet bis zur Neuwahl dieses Gremiums nach Absatz 1 der § 12 Abs. 2 und 3 in der bis zum 25.11.2016 geltenden Fassung der Satzung in Verbindung mit der bis dahin geltenden Wahlordnung zum Landesparteirat Anwendung.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>II. Die Satzungsänderung tritt mit Beschluss in Kraft.“</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Mit der Änderung im § 21 wird eine Lücke in den Inkrafttretensbestimmungen der Satzung geschlossen. Bisher ist dort nicht explizit geregelt, wann Satzungsänderungen in Kraft treten. Es wird daher vorgeschlagen sich an der Bundessatzung zu orientieren, die ein sofortiges Inkrafttreten von Satzungsänderungen vorsieht, sofern die Landesversammlung nichts anderes beschließt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Die Änderung in den Übergangsbestimmungen des § 22 dient der notwendigen Klarstellung, welche noch nicht besetzten Plätze des Landesvorstandes und des Landesparteirats auf welcher Grundlage zu besetzen sind. Insbesondere beim Landesvorstand besteht hier Klarstellungsbedarf.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>In Folge der Nichtbesetzung des Platzes einer stellvertretenden Landesvorsitzenden auf der Landesversammlung in Glauchau kommt es nunmehr zu einem faktischen Überschneiden der Regelung der neuen Satzung mir der Logik der Gremienzusammensetzung nach der bis zum 25.11.2016 gültigen Satzung, auf deren Grundlage zuletzt gewählt wurde. Die neue, nun gültige, Satzung sieht neben den (bereits gewählten) Plätzen der beiden LandesvorstandssprecherInnen und des Landesschatzmeisters drei weitere Vorstandsmitglieder im Landesvorstand vor. Damit entfällt der nicht gewählte, aber bisher bei der Wahl des jetzigen Landesvorstandes vorgesehene Platz der stellvertretenden Landesvorsitzenden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Die Frage, welcher Platz nun nach welchen Regelungen und mit welcher Bezeichnung wie zu wählen ist, lässt sich nicht eindeutig den aktuellen Bestimmungen der Satzung nach beantworten. Daher muss die Übergangsbestimmung dies explizieren, um die dahingehend notwendige Klarheit zu schaffen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Mit der nun vorgeschlagenen Regelung wird erneut, wie in der bereits gültigen Übergangsbestimmung, die Amtszeit des bei der Landesversammlung in Glauchau gewählten Landesvorstandes und des Landesparteirates verkürzt. Mit der Festschreibung eines konkreten Datums wird dies kodifiziert.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Durch die Regelung im Absatz 2 wird klargestellt, dass für die Nachwahlen zum Landesvorstand die neue Regelung zur Zusammensetzung des Landesvorstandes, wie sie auf der Landesversammlung am 25.11.2016 in Glauchau durch die Satzungsänderung gefasst wurde, gilt. Demnach besteht der Landesvorstand aus zwei LandesvorstandssprecherInnen, dem/der LandesschatzmeisterIn und bis zu drei weiteren Vorstandsmitgliedern. Die Landesversammlung kann somit die derzeit gewählten Mitglieder des Landesvorstandes um drei Personen (nach derzeitigem Stand, zwei Frauen und ein offener Platz) ergänzen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Im Absatz 3 wird eindeutig und klarstellend festgeschrieben, dass bei eventuell notwendigen Nachwahlen zum Landesvorstand die Satzung in der aktuell gültigen Fassung angewandt wird. Scheidet also ein Mitglied des Landesvorstandes aus dem Amt aus, wird die Nachwahl, unabhängig davon, ob es sich um jene Mitglieder des Landesvorstandes handelt, welche auf der Landesversammlung in Glauchau am 26.11.2016 gewählt wurden oder ob es sich um jene handelt, die nach Absatz 2 Satz 1 zu diesen ergänzend gewählt worden sind, auf Grundlage der aktuell gültigen Satzung für den Rest der Amtszeit des Landesvorstandes durchgeführt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Mit der Regelung im Absatz 4 wird abweichend zum Verfahren für Nachwahlen zum Landesvorstand klargestellt, dass für die Nachwahlen der freigebliebenen und auch gegebenenfalls bereits besetzter Plätze des Landesparteirates, beispielsweise in Folge des Ausscheidens eines Mitglieds, die Satzung in Verbindung mit der eigenständigen Wahlordnung zum Parteirat in der bis zum 25.11.2016 gültigen Fassung Anwendung findet. Der amtierende Landesparteirat ist nach diesen Regelungen zusammengesetzt worden. Mit der Neufassung der Satzung ist es zu einer kompletten Neuregelung der Zusammensetzungsbestimmung des Landesparteirates gekommen. Die ehemalige Regelung zur Zusammensetzung des Parteirates, aufgrund derer 10 Personen durch die Landesversammlung am 26.11.2016 gewählt wurden, ist hinsichtlich der Ergänzung der offen gebliebenen Plätze bei Nachwahlen nicht mit der nun gültigen Zusammensetzungsbestimmung in Einklang zu bringen. Um das Wesen der bisherigen Zusammensetzung des Parteirates hinsichtlich der bei der Wahl geltenden Besetzungsbestimmungen zu erhalten, wird durch die Satzung mit der hier vorgeschlagenen Änderung eindeutig bestimmt, dass alle Nachwahlen zum Parteirat bis zum Ablauf seiner Amtszeit auf Grundlage der alten Regelungen durchgeführt werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Durch den Beschluss des sofortigen Inkrafttretens der Satzungsänderung kann bereits auf der Landesversammlung, bei der dieser Satzungsänderungsantrag beschlossen werden soll, nach diesen Regelungen verfahren werden.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Mon, 30 Jan 2017 10:47:00 +0100</pubDate>
                    </item></channel></rss>